Die gantze Heilige Schrifft Deudsch
D. Martin Luther, Wittenberg 1545
Der Text in 40 Kapiteln
Nr. | Textstelle | Abschnitt | Link zum Text |
Kapitel XXII. | ||
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19,3 - 24,18 |
IV. DIE STIFTUNG DES BUNDES
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20,1 - 23,19 |
IV.2 DIE GESETZE DES BUNDES
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20,22 - 23,19 |
B. Das Bundesbuch
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1 | 21,37 - 22,3 | |
2 | 22,4-14 | |
3 | 22,5-16 | |
4 | 22,17-18 | |
5 | 22,19 | |
6 | 22,20-26 | Gesetze über den Rechtsschutz für die Fremden und Schwachen in der Gesellschaft |
7 | 22,27-30 |
🕮
Kapiteleinteilung nach der Ausgabe von 1545,
Angabe der Textstelle nach heutiger Zählweise.
[43b]
2137
Der heutige Vers 21,37 bildet in dieser Ausgabe den Anfang des Kapitels XXII. (22).
WEnn jemand einen Ochſen oder Schaf ſtilet / vnd ſchlachts oder verkeuffts / Der ſol fünff ochſen fur einen ochſen wider geben / vnd vier ſchaf fur ein ſchaf.
22
Beginn des Kapitels 22 nach heutiger Zählweise!
WEnn ein Dieb ergrieffen wird / das er einbricht vnd wird drob geſchlagen / das er ſtirbt / So ſol man kein Blutgericht vber jenen laſſen gehen. 2Iſt aber die Sonne vber jn auffgangen / So ſol man das Blutgericht gehen laſſen.
ES ſol aber ein Dieb widerſtatten / Hat er nichts / ſo verkeuff man jn vmb ſeinen Diebſtal. 3Findet man aber bey jm den Diebſtal lebendig / es ſey ochſe / eſel oder ſchaf / ſo ſol ers zwifeltig wider geben.
WEnn jemand einen Acker oder Weinberg beſchedigt / das er ſein Vieh leſſet ſchaden thun / in eines andern Acker / Der ſol von dem beſten auff ſeinem acker vnd weinberge widerſtatten.
WEnn ein Fewr auskompt / vnd ergreifft die dornen / vnd verbrend die garben oder Getreide das noch ſtehet / oder den Acker / Sol der widerſtatten / der das fewr angezündet hat.
WEnn jemand ſeinem Neheſten gelt oder gerete zu behalten thut / vnd wird dem ſelbigen aus ſeinem Hauſe geſtolen / Findet man den Dieb / So ſol ers zwifeltig wider geben. 7Findet man aber den Dieb nicht / So ſol man den Hauswirt fur die Götter bringen / ob er nicht ſeine hand hab an ſeines Neheſten habe gelegt.
WO einer den andern ſchüldigt vmb einicherley vnrecht / es ſey vmb ochſen oder eſel / oder ſchaf / oder kleider / oder allerley das verloren iſt / So ſollen beider ſache fur die Götter komen / Welchen die Götter verdamnen / Der ſols zwifeltig ſeinem Neheſten widergeben.
WEnn jemand ſeinem Neheſten ein eſel oder ochſen / oder ſchaf oder jrgend ein Vieh zu behalten thut / vnd ſtirbt jm / oder wird beſchedigt / oder wird jm weggetrieben / das niemand ſihet / 10So ſol mans vnter jnen auff einen Eid bey dem HERRN komen laſſen / ob er nicht habe ſeine hand / an ſeines Neheſten habe gelegt / Vnd des guts Herr ſols annemen / das jener nicht bezalen müſſe. 11Stilets jm aber ein Dieb / ſo ſol ers ſeinem Herrn bezalen. 12Wird es aber zuriſſen / ſol er zeugnis dauon bringen / vnd nicht bezalen.
WEnn jemand von ſeinem Neheſten entlehnet / vnd wird beſchedigt oder ſtirbt / das ſein Herr nicht da bey iſt / ſo ſol ers bezalen. 14Iſt aber ſein Herr da bey / ſol ers nicht bezalen / weil ers vmb ſein gelt gedingt hat.
(Götter)
Heiſſen die Richter / darumb das ſie an Gottes ſtat / nach Gottes Geſetz vnd wort / nicht nach eigen dünckel richten vnd regirn muſten / wie Chriſtus zeuget /
WEnn jemand eine Jungfraw beredt / die noch nicht vertrawet iſt / vnd beſchlefft ſie / Der ſol jr geben jre Morgengab / vnd ſie zum weibe haben. 16Wegert ſich aber jr Vater ſie jm zu geben / Sol er gelt dar wegen / wie viel einer Jungfrawen zur Morgengabe gebürt.
[43b | 44a]
Moſe. C. XXII․ XXIII.
Weltlicĥ
Rechte.
XLIIII.
DIE Zeuberinnen ſoltu nicht leben laſſen. 18Wer ein Vieh beſchlefft / der ſol des tods ſterben.
19Wer den Göttern opffert / on dem HERRN allein / der ſey verbannet.
DIE frembdlingen ſoltu nicht ſchinden / noch vnterdrücken / Denn jr ſeid auch frembdlinge in Egyptenlande geweſen.
IR ſolt kein Widwen vnd Waiſen beleidigen / 22Wirſtu ſie beleidigen / ſo werden ſie zu mir ſchreien / vnd ich werde jr ſchreien erhören. 23So wird mein zorn ergrimmen / das ich euch mit dem ſchwert tödte / vnd ewre weiber widwen / vnd ewre kinder Waiſen werden.
WEnn du Geld leiheſt meinem Volck das arm iſt bey dir / Soltu jn nicht zu ſchaden a dringen / vnd keinen Wucher auff jn treiben.
WEnn du von deinem Neheſten ein Kleid zum pfande nimpſt / Soltu es jm widergeben / ehe die Sonne vntergehet / 26Denn ſein Kleid iſt ſein einige decke ſeiner haut / darin er ſchlefft. Wird er aber zu mir ſchreien / So werde ich jn erhören / Denn ich bin gnedig.
a
(Dringen)
Dringen vnd wuchern ſind zweierley. Dringen iſt wenn du deinen Neheſten zwingeſt zu bezalen mit deinem vorteil vnd ſeinem nachten
Wuchern weis man wol was ſey
DEn Göttern ſoltu nicht fluchen / 27bVnd den Oberſten in deinem Volck ſoltu nicht leſtern. 28Deine fülle b vnd c Threnen ſoltu nicht verziehen.
DEinen erſten Son ſoltu mir geben. 29So ſoltu auch thun mit deinem Ochſen vnd ſchafe / Sieben tag las es bey ſeiner Mutter ſein / Am achten tage / ſoltu mirs geben.
IR ſolt heilige Leute fur mir ſein / Darumb ſolt jr kein fleiſch eſſen / das auff dem felde von Thieren zuriſſen iſt / ſondern fur die Hunde werfen.
b
(Fülle)
Heiſſet er alle harte Früchte / Als da ſind / korn / gerſten / epffel / birn / da man ſpeiſe von machet.
c
(Threnen)
Heiſſt er alle weiche Früchte / da man ſafft vnd tranck von machet / Als da ſind / weindrauben / öle.
✽
1) Der Verweis auf 5Mos 24 (Deut. 24.) ist wohl ein Druckfehler.
Gemeint ist 5Mos 22,28-29 (Deut. 22.).
Wir haben entsprechend verlinkt.
2) Der Verweis auf Deut. 42. (5Mos 42) ist ein Druckfehler.
Gemeint ist Deut. 24. (5Mos 24,10-13).
Wir haben entsprechend verlinkt.
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Zach. | Der Prophet SacharJa. | Der Prophet Sacharja Das Buch Sacharja | Sach Sach Sach |
Joh. | Euangelium S. Johannis.Biblia Vulgata: | Das Evangelium nach Johannes Johannesevangelium | Joh Joh Joh |
Ac. | Der Apoſteln Geſchicht / beſchrieben von S. Lucas.Biblia Vulgata: | Die Apostelgeschichte des Lukas Apostelgeschichte | Apg Apg Apg |
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Luther erklärt die Bedeutung des Alten Testaments und der Gesetze Mose. Diese Schriften seien für Christen sehr nützlich zu lesen, nicht zuletzt deshalb, weil Jesus, Petrus und Paulus mehrfach daraus zitieren.