Die gantze Heilige Schrifft Deudsch
D. Martin Luther, Wittenberg 1545
Der Text in 34 Kapiteln
Nr. | Textstelle | Abschnitt | Link zum Text |
Kapitel XXIIII. | ||
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12 - 26 |
V. GESETZE FÜR DAS LEBEN IM LAND
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4,44 - 28,69 |
Alternative Themeneinteilung B. DIE ZWEITE REDE DES MOSE
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1 | 24,1-4 | |
2 | 24,5 | Gesetz zur Freistellung vom Wehrdienst für frisch verheiratete Männer |
3 | 24,6 | |
4 | 24,7 | |
5 | 24,8-9 | Gebot zur Einhaltung der Hygienevorschriften bei ansteckenden Krankheiten |
6 | 24,10-15 | |
7 | 24,16 | Verbot, bei Todesstrafen Stellvertreter für die Hinrichtung zu bennen |
8 | 24,17-18 | Verbot, gesellschaftlich schwache Gruppen wie Ausländer, Waisen und Widwen gering zu schätzen |
9 | 24,19-22 | Gebote, die Nachlese auf Feldern und Plantagen den Bedürftigen zu ermöglichen |
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Kapiteleinteilung nach der Ausgabe von 1545,
Angabe der Textstelle nach heutiger Zählweise.
[109a]
WEnn jemand ein Weib nimpt vnd ehelicht ſie / vnd ſie nicht gnade findet fur ſeinen augen / vmb etwa einer vnluſt willen / So ſol er ein Scheidebrieff ſchreiben / vnd jr in die hand geben / vnd aus ſeinem hauſe laſſen. 2Wenn ſie denn aus ſeinem hauſe gangen iſt /
Scheide
brieff.
[109a | 109b]
V. Bucĥ C. XXIIII.
Weltlicĥ
Rechte.
vnd hin gehet / vnd wird eins andern weib / 3Vnd der ſelbe ander Man jr auch gram wird / vnd einen Scheide brieff ſchreibt / vnd jr in die hand gibt / vnd ſie aus ſeinem hauſe leſſt / Oder ſo derſelb ander Man ſtirbt / der ſie jm zum weibe genomen hatte / 4So kan ſie jr erſter Man / der ſie auslies / nicht widerumb nemen / das ſie ſein weib ſey / nach dem ſie iſt vnrein / denn ſolchs iſt ein Grewel fur dem HERRN / Auff das du das Land nicht zu ſünden macheſt / das dir der HERR dein Gott zum Erbe gegeben hat.
WEnn jemand newlich ein Weib genomen hat / der ſol nicht in die Heerfart ziehen / vnd man ſol jm nichts aufflegen. Er ſol frey in ſeinem hauſe ſein ein jarlang / Das er frölich ſey mit ſeinem Weibe das er genomen hat.
DV ſolt nicht zu Pfande nemen den vnterſten vnd öberſten Mulſtein / Denn er hat dir die Seele zu pfand geſetzt.
WEnn jemand funden wird / der aus ſeinen Brüdern eine Seele ſtilet aus den kindern Iſrael / vnd verſetzt oder verkeufft ſie / Solcher dieb ſol ſterben / das du das böſe von dir thuſt.
HVte dich fur der plage des Auſſatzs / das du mit vleis halteſt vnd thuſt / alles das dich die Prieſter / die Leuiten leren / Vnd wie ſie euch gebieten / das ſolt jr halten / vnd darnach thun. 9Bedenckt / was der HERR dein Gott thet mit MirJam auff dem wege / da jr aus Egypten zoget.
WEnn du deinem Neheſten jrgend eine ſchuld borgeſt / ſo ſoltu nicht in ſein haus gehen / vnd jm ein Pfand nemen / 11Sondern du ſolt hauſſen ſtehen / vnd er dem du borgeſt / ſol ſein pfand zu dir er aus bringen. 12Iſt er aber ein Dürfftiger / ſo ſoltu dich nicht ſchlaffen legen vber ſeinem pfand / 13Sondern ſolt jm ſein pfand widergeben / wenn die Sonne vntergehet / das er in ſeinem Kleide ſchlaffe / vnd ſegene dich / Das wird dir fur dem HERRN deinem Gott eine gerechtigkeit ſein.
DV ſolt dem Dürfftigen vnd Armen ſeinen Lohn nicht vorhalten / er ſey von deinen Brüdern oder Frembdlingen / der in deinem Land vnd in deinem Thor iſt. 15Sondern ſolt jm ſeinen Lohn des tages geben / das die Sonne nicht drüber vntergehe / Denn er iſt dürfftig / vnd erhelt ſeine Seele damit / Auff das er nicht wider dich den HERRN anruffe / vnd ſey dir ſünde.
DIE Veter ſollen nicht fur die Kinder / noch die Kinder fur die Veter ſterben / Sondern ein jglicher ſol fur ſeine ſünde ſterben.
17Du ſolt das Recht des Frembdlingen vnd des Waiſen nicht beugen / Vnd ſolt der Widwe nicht das Kleid zum pfand nemen. 18Denn du ſolt gedencken / das du Knecht in Egypten geweſen biſt / vnd der HERR dein Gott dich von dannen erlöſet hat / Darumb gebiete ich dir / das du ſolchs thuſt.
WEnn du auff deinem Acker geerndtet haſt / vnd einer Garben vergeſſen haſt auff dem acker / So ſoltu nicht vmbkeren dieſelben zu holen / Sondern ſie ſol des Frembdlingen / des Waiſen / vnd der Widwen ſein / Auff das dich der HERR dein Gott ſegene / in allen wercken deiner hende. 20Wenn du deine Olebaum haſt geſchüttelt / ſo ſoltu nicht nachſchütteln / Es ſol des Frembdlingen / des Waiſen / vnd der Widwen ſein. 21Wenn du deinen Weinberg geleſen haſt / ſo ſoltu nicht nachleſen / Es ſol des Frembdlingen / des Waiſen vnd der Widwen ſein. 22Vnd ſolt gedencken / das du Knecht in Egyptenland geweſen biſt / Darumb gebiete ich dir / das du ſolchs thuſt.
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Luther erklärt die Bedeutung des Alten Testaments und der Gesetze Mose. Diese Schriften seien für Christen sehr nützlich zu lesen, nicht zuletzt deshalb, weil Jesus, Petrus und Paulus mehrfach daraus zitieren.