Die gantze Heilige Schrifft Deudsch
D. Martin Luther, Wittenberg 1545
Der Text in 24 Kapiteln
Nr. | Textstelle | Abschnitt | Link zum Text |
Kapitel XIII. | ||
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13,1 - 21,45 |
III. DIE VERTEILUNG DES OST- UND WESTJORDANLANDES
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13,1-7 |
III.1. Beschreibung der nicht eroberten Gebiete
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1 | 13,1-7 | |
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13,8-33 |
III.2. Die Verteilung des Ostjordanlandes
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2 | 13,8-14 | |
3 | 13,15-23 | |
4 | 13,24-28 | |
5 | 13,29-31 | |
6 | 13,32-33 |
13,1 - 21,45
[125a]
13,1-7
DA nu Joſua alt war vnd wolbetaget / ſprach der HERR zu jm / Du biſt alt worden vnd wolbetaget / vnd des Lands iſt noch faſt viel vbrig einzunemen / 2nemlich / das gantze Galilea der Philiſter / vnd gantz Geſſuri / 3von Sihor an / der fur Egypten fleuſt bis an die grentze Ekron gegen mitternacht / die den Cananitern zugerechnet wird / fünff Herrn der Philiſter / nemlich / der Gaſiter / der Asdoditer / der Askloniter / der Gethiter / der Ekroniter vnd die Auiter. 4Von mittag an aber iſt das gantz Land der Cananiter / vnd Meara der Zidonier bis gen Aphek / bis an die grentze der Amoriter. 5Da zu das Land der Gibliter / vnd der gantze Libanon / gegen der Sonnen auffgang / von BaalGad an / vnter dem berge Hermon / bis man kompt gen Hamath. 6Alle die auff dem Gebirge wonen / von Libanon an / bis an die Warmewaſſer / vnd alle Zidonier / Ich wil ſie vertreiben fur den kindern Iſrael / Loſſe nu drumb ſie aus zuteilen vnter Iſrael / wie ich dir geboten habe.
Num. 32.
Deut. 3.
Joſu. 1.
Joſu. 20.
SO teile nu dis Land zum Erbe vnter die neun Stemme / vnd vnter den halben ſtam Manaſſe.
13,8-33
Sihon
Og.
8Denn die Rubeniter vnd Gadditer haben mit dem andern halben Manaſſe jr Erbteil empfangen / das jnen Moſe gab jenſeid dem Jordan gegen dem auffgang / wie jnen daſſelb Moſe der knecht des HERRn gegeben hat / 9von Aroer an / die am vfer des waſſers bey Arnon ligt / vnd von der Stad mitten im waſſer / vnd alle gegend Medba bis gen Dibon. 10Vnd alle ſtedte Sihon des königes der Amoriter / der zu Hesbon ſas / bis an die grentze der kinder Ammon. 11Dazu Gilead vnd die grentze an Geſſuri vnd Maachathi vnd den gantzen berg Hermon / vnd das gantze Baſan / bis gen Salcha. 12Das gantze Reich Og zu Baſan / der zu Aſtharoth vnd Edrej ſas / welcher noch ein vberiger war von den Riſen / Moſe aber ſchlug ſie vnd vertreib ſie.
13DIe kinder Iſrael vertrieben aber die zu Geſſur vnd zu Maachath nicht ſondern es wonet beide Geſſur vnd Maachath vnter den kindern Iſrael / bis auff dieſen tag. 14Aber dem ſtam der Leuiten gab er kein Erbteil / Denn das Opffer des HERRN des Gottes Iſrael iſt jr Erbteil / wie er jnen geredt hat.
ALſo gab Moſe dem ſtam der kinder Ruben nach jren Geſchlechten / 16Das jre Grentze waren / von Aroet die am vfer des waſſers bey Arnon ligt / vnd die Stad mitten im waſſer / mit allem eben felde / bis gen Medba. 17Hesbon vnd alle jre Stedte die im eben felde ligen / Dibon / BamothBaal / vnd BethBaalMeon. 18Jahza / Kedemoth / Mephaath. 19Kiriathaim / Sibma / Zereth-Sahar / auff dem gebirge im tal 20BethPeor / die Beche am Pisga / vnd BethJeſimoth / 21vnd alle Stedte auff der eben. Vnd das gantze Reich Sihon des königs der Amoriter / der zu Hesbon ſaſs / den Moſe ſchlug / ſampt den Fürſten Midian / Eui / Rekem / Zur / Hur / vnd Reba / die gewaltigen des königes Sihon / die im Lande woneten. 22Dazu Bileam den ſon Beor / den Weiſſager erwürgeten die kinder Iſrael mit dem ſchwert / ſampt den erſchlagenen. 23Vnd die grentze der kinder Ruben war der Jordan. Das iſt das Erbteil der kinder Ruben vnter jren Geſchlechten / Stedten vnd Dörffern.
Erbteil
der kinder Ruben.
DEM ſtam der kinder Gad vnter jren Geſchlechten gab Moſe 25das jre Grentze waren Jaeſer vnd alle Stedte in Gilead / vnd das halbe Land der kinder Ammon / bis gen Aroer / welche ligt fur Rabbah. 26Vnd von Hesbon bis gen RamathMizpe vnd Betonim / vnd von Mahanaim bis an die grentze
Gad.
[125a | 125b]
Dás Bucĥ C. XIII․XIIII.
Erbteil
des ſtams Dan vnd Manaſſe.
Debir. 27Im tal aber Betharam / Beth-Nimra / Sucoth vnd Zaphon / die vbrig war von dem Reich Sihon des königes zu Hesbon / das der Jordan die grentze war / bis ans ende des meers Cinnereth / diſſeid des Jordans gegen dem auffgang. 28Das iſt das Erbteil der kinder Gad in jren Geſchlechten / Stedten vnd Dörffern.
DEm halben ſtam der kinder Manaſſe nach jren Geſchlechten gab Moſe / 30das jr Grentze waren von Mahanaim an / das gantze Baſan / das gantze Reich Og des königes zu Baſan / vnd alle flecken Jair die in Baſan ligen / nemlich ſechzig Stedte. 31Vnd das halbe Gilead / Aſtharoth / Edrei / die ſtedte des königreichs Ogs zu Baſan / gab er den kindern Machir des ſons Manaſſe das iſt / der helfft der kinder Machir nach jren Geſchlechten.
Manaſſe
32DAs iſt / das Moſe ausgeteilet hat in dem gefilde Moab jenſeid des Jordans fur Jeriho / gegen dem auffgang. 33Aber dem ſtam Leui gab Moſe kein Erbteil / Denn der HERR der Gott Iſrael iſt jr Erbteil / wie er jnen geredt hat.
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Luther erklärt die Bedeutung des Alten Testaments und der Gesetze Mose. Diese Schriften seien für Christen sehr nützlich zu lesen, nicht zuletzt deshalb, weil Jesus, Petrus und Paulus mehrfach daraus zitieren.