Die gantze Heilige Schrifft Deudsch
D. Martin Luther, Wittenberg 1545
Der Text in 27 Kapiteln
Nr. | Textstelle | Abschnitt | Link zum Text |
Kapitel XIIII. | ||
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11 - 15 |
III. VORSCHRIFTEN ÜBER REIN UND UNREIN
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1 | 14,1-32 | |
2 | 14,33-57 |
Im folgenden Text sind die bezeichneten Verse hervorgehoben.
[63a]
VND der HERR redet mit Moſe / vnd ſprach / 2Das iſt das Geſetz vber den Auſſetzigen / wenn er ſol gereiniget werden. Er ſol zum Prieſter komen / 3Vnd der Prieſter ſol aus dem Lager gehen / vnd beſehen / wie das mal des auſſatzs am Ausſetzigen heil worden iſt. 4Vnd ſol gebieten / dem / der zu reinigen iſt / das er zween lebendige Vogel neme / die da rein ſind / vnd Cedern holtz / vnd roſinfarb wolle vnd Iſop. 5Vnd ſol gebieten / den einen Vogel zu ſchlachten in einem erden gefess am flieſſenden waſſer. 6Vnd ſol den lebendigen Vogel nemen mit dem Cedern holtz / roſinfarb wolle vnd Iſop / vnd in des geſchlachten vogels blut tuncken am flieſſenden waſſer / 7vnd beſprengen den / der vom auſſatz zu reinigen iſt / ſieben mal / Vnd reinige jn alſo / vnd laſſe den lebendigen Vogel ins frey feld fliegen.
Reini-
gung des Auſſetzigen
8DEr Gereinigte aber ſol ſeine Kleider waſſchen / vnd alle ſeine Har abſcheren / vnd ſich mit waſſer baden / ſo iſt er rein. Darnach gehe er ins Lager / Doch ſol er auſſer ſeiner Hütten ſieben tage bleiben. 9Vnd am ſiebenden tage ſol er alle ſeine Har abſcheren auff dem heubt / am bart / an den augbrunen / das alle har abgeſchoren ſeien / Vnd ſol ſeine kleider waſſchen vnd ſein fleiſch im waſſer baden / ſo iſt er rein.
VND am achten tag ſol er zwey Lemmer nemen on wandel / vnd ein jerig Schaf on wandel / vnd drey zehenden ſemelmelh zum Speisopffer / mit öle gemenget / vnd ein Log öles. 11Da ſol der Prieſter denſelben Gereinigten / vnd dieſe ding ſtellen fur den HERRN / fur der thür der Hütten des Stiffts. 12Vnd ſol das eine Lamb nemen / vnd zum Schuldopffer opffern / mit dem Log öle / vnd ſol ſolchs fur dem HERRN Weben / 13vnd darnach das Lamb ſchlachten / da man das Sündopffer vnd Brandopffer ſchlachtet / nemlich / an heiliger ſtet / Denn wie das Sündopffer / alſo iſt auch das Schuldopffer des Prieſters / Denn es iſt das allerheiligſt.
(Log)
Log iſt ein klein meslin / auff Ebreiſch alſo genennet Aber noch vngewis wie gros es ſey.
14VND der Prieſter ſol des bluts nemen vom Schuldopffer / vnd dem Gereinigten auff den knörbel des rechten ohrs thun / vnd auff den daumen ſeiner
[63a | 63b]
III․ Bucĥ C. XIII․
Geſetz vber
den Auſſetzigen / wenn er ſol gereiniget werden.
rechten hand / vnd auff den groſſen zehe ſeines rechten fuſſes. 15Darnach ſol er des öles aus dem Log nemen / vnd in ſeine (des Prieſters) lincke hand gieſſen / 16vnd mit ſeinem rechten finger in das öle tuncken / das in ſeiner lincken hand iſt / vnd ſprengen mit ſeinem finger das öle ſieben mal fur dem HERRN. 17Das vbrige öle aber in ſeiner hand ſol er dem Gereinigten auff den knörbel des rechten ohrs thun / vnd auff den rechten daumen / vnd auff den groſſen zehe ſeines rechten fuſſes / oben auff das blut des Schuldopffers. 18Das vbrige öle aber in ſeiner hand ſol er auff des Gereinigten heubt thun / vnd jn verſünen fur dem HERRN. 19Vnd ſol das Sündopffer machen / vnd den Gereinigten verſünen ſeiner vnreinigkeit halben. Vnd ſol darnach das Brandopffer ſchlachten / 20vnd ſol es auff dem Altar opffern / ſampt dem Speisopffer vnd jn verſünen / ſo iſt er rein.
IST er aber Arm / vnd mit ſeiner hand nicht ſo viel erwirbt / So neme er ein Lamb zum Schuldopffer zu Weben / jn zuuerſünen / vnd ein zehenden Semelmelh mit öle gemengt zum Speisopffer / vnd ein Log öle / 22vnd zwo Dordeltauben / oder zwo Jungetauben / die er mit ſeiner hand erwerben kan / Das eine ſey ein Sündopffer / die ander ein Brandopffer. 23Vnd bring ſie am achten tage ſeiner reinigung zum Prieſter / fur der thür der Hütten des Stiffts / fur dem HERRN.
24DA ſol der Prieſter das Lamb zum Schuldopffer nemen / vnd das Log öle / vnd ſols alles Weben fur dem HERRN / 25vnd das Lamb des Schuldopffers ſchlachten. Vnd des bluts nemen von dem ſelben Schuldopffer / vnd dem Gereinigten thun auff den knörbel ſeines rechten ohrs / vnd auff den daumen ſeiner rechten hand / vnd auff den groſſen zehe ſeines rechten fuſſes / 26Vnd des öles in ſeine (des Prieſters) lincke hand gieſſen / 27vnd mit ſeinem rechten finger / das öle das in ſeiner lincken hand iſt / ſieben mal ſprengen fur dem HERRN.
28DEs vbrigen aber in ſeiner hand / ſol er dem Gereinigten auff den knörbel ſeines rechten ohrs / vnd auff den daumen ſeiner rechten hand / vnd auff den groſſen zehe ſeins rechten Fuſſes thun / oben auff das blut des Schuldopffers. 29Das vbrige öle aber in ſeiner hand ſol er dem Gereinigten auff das heubt thun / jn zuuerſünen fur dem HERRN. 30Vnd darnach aus der einen Dordeltauben oder Jungentauben / wie ſeine hand hat mügen erwerben / 31ein Sündopffer / Aus der andern ein Brandopffer machen / ſampt dem Speisopffer / vnd ſol der Prieſter den Gereinigten alſo verſünen fur dem HERRN. 32Das ſey das Geſetz fur den Auſſetzigen / der mit ſeiner hand nicht erwerben kan / was zu ſeiner reinigung gehört.
VND der HERR redet mit Moſe vnd Aaron / vnd ſprach / 34Wenn jr ins land Canaan kompt / das ich euch zur Beſitzung gebe / vnd werde jrgent in einem Hauſe ewr beſitzung ein Auſſatzmal geben / 35So ſol der komen / des das haus iſt / dem Prieſter anſagen / vnd ſprechen / Es ſihet mich an / als ſey ein auſſetzig mal an meim hauſe. 36Da ſol der Prieſter heiſſen / das ſie das haus ausreumen / ehe denn der Prieſter hin ein gehet / das mal zu beſehen / auff das nicht vnrein werde alles was im hauſe iſt / Darnach ſol der Prieſter hinein gehen / das haus zu beſehen.
Auſſatz
der heuſer.
37WEnn er nu das mal beſihet / vnd findet / das an der wand des hauſes / gele oder rötliche grüblin ſind / vnd jr anſehen tieffer / denn ſonſt die wand iſt / 38So ſol er zum haus zur thür er aus gehen / vnd das haus ſieben tage verſchlieſſen. 39Vnd wenn er am ſiebenden tag widerkompt / vnd ſihet das das mal weiter gefreſſen hat / an des hauſes wand / 40So ſol er die ſteine heiſſen ausbrechen / darm das mal iſt / vnd hin aus fur die Stad / an einen vnreinen ort werffen. 41Vnd das haus ſol man inwendig rings rumb ſchaben / vnd ſollen den abgeſchabenen leimen hin aus fur die Stad an einen vnreinen ort ſchütten. 42Vnd
[63b | 64a]
Moſe․ C. XIIII․XV․
LXIIII.
Auſſatz
der heuſer.
andere ſteine nemen vnd an jener ſtat thun / vnd andern leimen nemen / vnd das haus bewerffen.
43WEnn denn das mal widerkompt / vnd ausbricht am hauſe / nach dem man die ſteine ausgeriſſen / vnd das haus anders beworffen hat / 44So ſol der Prieſter hin ein gehen. Vnd wenn er ſihet / das das mal weiter gefreſſen hat am hauſe / ſo iſts gewis ein freſſender Auſſatz am hauſe / vnd iſt vnrein. 45Darumb ſol man das haus abbrechen / ſtein vnd holtz / vnd allen leimen am hauſe / vnd ſols hin aus füren fur die Stad an einen vnreinen ort. 46Vnd wer in das haus gehet / ſo lang es verſchloſſen iſt / der iſt vnrein bis an den abend. 47Vnd wer drinnen ligt oder drinnen iſſet / der ſol ſeine Kleider waſſchen.
48WO aber der Prieſter / wenn er hin ein gehet / ſihet / das dis mal nicht weiter am hauſe gefreſſen hat / nach dem das haus beworffen iſt / So ſol ers rein ſprechen / denn das mal iſt heil worden. 49Vnd ſol zum Sündopffer fur das haus nemen zween Vogel / Cedern holtz / vnd roſinfarbe wolle vnd Iſop. 50Vnd den einen Vogel ſchlachten in einem erden gefess an einem flieſſenden waſſer. 51Vnd ſol nemen das Cedern holtz / die roſinfarbe wolle / den Iſop / vnd den lebendigen Vogel / vnd in des geſchlachten Vogels blut tuncken / an dem flieſſenden waſſer / vnd das haus ſieben mal beſprengen. 52Vnd ſol alſo das haus entſündigen mit dem blut des Vogels / vnd mit flieſſendem waſſer / mit dem lebendigen Vogel / mit dem Cedern holtz / mit Iſopen vnd mit roſinfarbe wolle. 53Vnd ſol den lebendigen Vogel laſſen hin aus fur die Stad ins frey feld fliegen / vnd das haus verſünen / ſo iſts rein.
54DAs iſt das Geſetz vber allerley mal des Auſſatzs vnd Grinds 55vber den Auſſatz der kleider / vnd der heuſer / 56vber die beulen / gnetz vnd eiter weis / 57Auff das man wiſſe / wenn etwas vnrein oder rein iſt / Das iſt das Geſetz vom Auſſatz.
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Luther erklärt die Bedeutung des Alten Testaments und der Gesetze Mose. Diese Schriften seien für Christen sehr nützlich zu lesen, nicht zuletzt deshalb, weil Jesus, Petrus und Paulus mehrfach daraus zitieren.