Glaube

Wörterbuch Luther-Deutsch

Biblia 1545

Wörterbuch zur Lutherbibel 1545

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Artikel aus dem Wörterbuch

Luthers Wort

Bedeutung

Glaube

Glaube, der

Glauben, der

Glaube(n)
Vorkommen in der Lutherbibel von 1545

 

Gesamt AT Apokryphen NT
552 94 28 430
Mhd.: geloube, gloube, f., m.

Gegenstück: →Unglaube(n).

 

In der Bibel tritt der Begriff bevorzugt in seiner religiösen Bedeutung auf:

 

Glaube bezeichnet allgemein sowohl das auf Gott gerichtete hingebende Vertrauen religiöser Menschen, sowie eine innere Bejahung, Aneignung und Bewahrung der offenbarten Gotteserkenntnis, mit der sich Gehorsam, Treue u. s. w. gegenüber den göttlichen Geboten und religiösen Lehren verbinden.

 

Ein zentraler Begriff reformatorischer Lehre

 

Sowohl die neutestamentlichen Schriften selbst, wie auch die Theologen der christlichen Konfessionen definieren den Begriff Glaube im einzelnen verschieden. Für Luther ist es der zentrale Begriff, der das Verhältnis zwischen Gott und den Menschen begründet. Dabei stützt er sich insbesondere auf die Erläuterungen des Paulus im Römerbrief.

 

Das Wort Glaube(n) kommt im Neuen Testament sehr häufig vor (430 mal), bevorzugt in den Paulusbriefen. Dabei finde sich das Wort allein im relativ kurzgehaltenen Römerbrief an 130 Stellen.

 

Luthers Übersetzung von →Rom 3,28, alleine durch den Glauben, führte zu heftigen Disputen zwischen Luther und seinen Gegenspielern, weil in den griechischen Quellen das Wort »allein« nicht vorkommt. Man versuchte Luther als stümperhaften Übersetzer zu entlarven, der Bibeltexte verfälscht. Doch Luther pariert, dass dies auch in den Quellen absolut gemeint sei und in solchen Fällen die Verwendung des Wortes allein die Anforderungen eines guten deutschen Sprachgebrauchs erfüllt. Es käme nicht darauf an, einzelne Wörter zu übersetzen und blank aneinanderzureihen, sondern darauf, den Inhalt möglichst wortgetreu in die deutsche Sprache und deren üblichen Gebrauch zu übertragen.

 

Aus Rom 3,28 hat sich ein wesentlicher Lehrsatz der Reformation und der Kirchen, die aus ihr entstanden sind, entwickelt: Allein aus Glauben! bzw. Allein durch Glauben!, lateinisch: sola fide!

 

Dies schmälert die Bedeutung der Gesetze und Gebote nicht. Doch der Glauben ist ihr tragendes Fundament, der ihre Einhaltung und Erfüllung bestimmt und in konkreten Situationen überzeichnet. Nur so ist (christliche) Eigen­verant­wortung gewährleistet. Nur das Handeln aus dem Glauben heraus macht den Menschen vor Gott gerecht. Diese Gerechtigkeit wird aus Gnade anerkannt, nicht aus Erfüllung der Gesetze. Die Gesetzeswerke sind nicht länger erforderlich, weil der glaubende Mensch sie ihrem Inhalt nach eigenverantwortlich erfüllt. Ähnlich wie das Gebot »Liebe deinen Nächsten wie dich selbst« einerseits die entsprechenden Gebote aus den Zehn Geboten enthält, andererseits da­r­ü­ber weit hinausgeht. So umfasst das Handeln aus Glauben an Gott alle Gebote und Gesetze, geht aber weit da­r­ü­ber hinaus. Umgekehrt: Die Erfüllung der Gebote und Gesetze ohne Glauben an Gott macht zwar vor dem Gesetz gerecht, erfüllt aber nicht Got­tes Anspruch auf Eigen­verant­wortlichkeit des Menschen in der Beziehung der Menschen zu Gott und in der Beziehung der Menschen zueinander.

 

Damit rückte der Glaubensbegriff und seine Interpretation in den Mittelpunkt reformatorischer Lehren.

 

 

→Rom 3,28

 

So hal­ten wir es nu / Das der Menſch gerecht wer­de / on des Ge­ſe­tzes werck / alleine durch den Glauben.

 

a) So hal­ten wir es nun: Der Mensch wird gerecht ohne die Gesetzeswerke, allein durch den Glauben.

b) So hal­ten wir fest: Der Mensch wird allein durch Glauben gerecht. Die Vorgaben der Gesetze und ihre Erfüllung haben dabei keine Bedeutung.

 

 

SK Version 25.09.2024  

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