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Luthers Wort |
Bedeutung |
Zinsgroſſchen |
Zinsgroschen, der Der Zinsgroschen oder Groschen war als Münze, als Geldstück, zu Luthers Zeiten in Umlauf.
Er wurde aus einer Silberlegierung geprägt mit einem Silberanteil von gut 48% bei einem Gesamt-(Rau-)gewicht von etwa 2,66 Gramm, enthielt also knapp 1,3 Gramm reines Silber.
Zur Schreibweise
Das doppelte »s« in Luthers Wort Groſſchen entstammt der lateinischen Schreibweise GROSSVS. Das Wort ist also dem Lateinischen entlehnt.
Abbildung: Sächsischer Zinsgroschen, geprägt um 1510 Credits/Attribution: Classical Numismatic Group, Inc. In der Randprägung ist das Wort »GROSSVS« gut zu erkennen (linke Abbildung).
Vorkommen in der Lutherbibel von 1545
Luther benutzte das Wort Zinsgroschen ausschließlich in Mt 17,24. Hier ist allerdings nicht die Münze an sich, sondern die Steuer gemeint, die zu begleichen ist:
DA ſie nu gen Capernaum kamen / giengen zu Petro die den Zinsgroſſchen einamen / vnd ſprachen / Pflegt ewer Meiſter nicht den Zinsgroſſchen zu geben?
Im griechischen Quelltext findet sich an dieser Stelle das Wort δίδραχμον, die Doppel-Drachme. Sie steht für die Zahlung, die als Tempelsteuer zu entrichten war. Der Wert dieser Münze entsprach dem griechischen Stater, der dann weiter unten im selben Text genannt wird ( Mt 17,24):
Vnd den erſten Fiſch der auffer feret / den nim / vnd wenn du ſeinen Mund auffthuſt / wirſtu einen Stater finden
Im griechischen Quelltext entsprechen sich die Werte der genannten Münzen Didrachme und Stater.
Anders als bei der Didrachme ersetzt Luther den griechischischen Stater nicht durch eine geläufige Münze seiner Zeit. Es gibt keine Entsprechung dafür. Vielmehr weist er in der Randnotiz darauf hin, dass der Stater dem Wert eines halben Guldens entspricht. Somit beträgt sein Wert nicht einem, sondern zehneinhalb Zinsgroschen.
Luther möchte demnach in Mt 17,24 das Wort »Zinsgroschen« nicht als Münze verstanden wissen, sondern als nicht näher genannten Betrag, der als Tempelsteuer zu entrichten sei. In Mt 17,27 ist dann zu lesen, dass dieser Betrag für zwei Personen (Petrus und Jesus) einen Stater, nach Luthers Rechnung einen halben Gulden, ausmachte. Der Wert der Münzen zur Zeit Luthers
Der Wert der Münzen bemaß sich vorrangig am Anteil des Feingehalts der Edelmetalle.
Nach der sächsischen Münzordnung von 1500 galt:
oder: 1 Mark = 8,5 Gulden = 180 Zinsgroschen = 2160 Pfennige
Umrechnung in heutige Werte
Zu Luthers Zeiten betrug im Schnitt der Tagelohn für einen Arbeiter 28 bis 30 Pfennige, was etwa zweieinhalb Zinsgroschen entsprach.
Im Jahr 2016 beträgt der durchschnittliche Arbeitslohn aller Arbeitnehmer in Deutschland im Jahr ca. 41.000 Euro. Bei etwa 252 Arbeitstagen ergibt das einen Bruttolohn von gut 162 Euro pro Arbeitstag.
Bei 300 Arbeitstagen pro Jahr (Berücksichtigung von Sonn- und Feiertagen) beträgt der Bruttolohn etwa 136 Euro pro Arbeitstag.
Ohne die Kaufkraft zu berücksichtigen, nur gestützt auf das Verhältnis der ermittelten Tagelöhne für die Jahre um 1540 und für das Jahr 2016, kann der ungefähre Wert der Münzen ermittelt werden:
Als Tempelsteuer sollte Petrus demnach einem Betrag an die Steuereintreiber abführen, der heute etwa 600 bis 700 Euro ausmacht, pro Kopf etwa 300 bis 350 Euro.
SK Version 25.09.2024 ● |
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