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Luthers Wort |
Bedeutung |
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wolteſtu |
wolltest du (Verb) wolteſtu
2. Person Singular Indikativ Aktiv von wollen (Verb)
Präteritum: wolteſtu: wolltest du -u: Die Flexion mit dem angehängten »u« ist eine eigentümliche Form, die sonst nur noch aus älteren Texten bekannt ist. Gebildet wurde sie aus der 2. Person, zusammengezogen mit dem Personalpronomen »du«, aus dem das »u« stammt. Diese Form impliziert eine gewisse Dringlichkeit und Direktheit der Ansprache, die unmittelbare Hinwendung zum Gegenüber. So kann es die unzweifelhafte Feststellung des Handelns, die dringliche Ansprache oder die unmittelbare Aufforderung zum Handeln bedeuten (Indikativ in der Aussage), die Erfüllung einfordern, mutmaßen bzw. unterstellen (Konjunktiv), oder zur Antwort und Erklärung auffordern (Verb in der Frage).
Heute ist stattdessen das Verb in seiner gebräuchlichen Flexion verbunden mit »du« zu verwenden. Die Direktheit oder eine Aufforderung kann bestenfalls durch eine Sinn tragende Beifügung umschrieben werden abhängig vom Kontext. Sie kann ggf. durch einen Imperativ herausgestellt werden. wolteſtu: wolltest du (ganz bestimmt, ohne Zweifel)!
HERR früe wolteſtu meine ſtim hören
HERR, am Morgen hast Du mein Gebet erwartet!
Vnd vmb deines Namens willen wolteſtu mich leiten vnd füren.
Um Deines Namens willen wolltest Du mich <doch> leiten und führen!
SK Version 25.09.2024 ● |
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