Zeit überlieferten Brauchtums
Die Zeit »zwischen den Jahren«
Jahreswende
Die Bezeichnung Zwischen den Jahren begründet sich im Kalenderstreit vergangener Jahrhunderte, in denen der Jahresanfang unterschiedlich festgelegt oder begangen wurde. So kam es, dass zeitgleich irgendwo das neue Jahr zusammen mit dem Weihnachtsfest begann (oder schon davor), an anderen Orten aber mit dem heutigen Neujahrstag oder gar erst zehn Tage später.
Wir haben in unserer Titelleiste den Zeitraum 25. Dezember bis 1. Januar genannt, doch diese Angabe beruht nur auf einer bestimmten Betrachtung im Kalenderstreit.
Die Zeit zwischen den Jahren kann auch - bezogen auf unseren heutigen Kalender! - , die Zeitspanne zwischen dem 15. Dezember und dem 25. Dezember oder die Tage zwischen dem 22. Dezember und dem 1. Januar meinen.
Vielfältiges Brauchtum rankt sich um diese Tage.
Häufig hört man in den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr den Ausdruck »Zwischen den Jahren«, doch auf diesen Zeitabschnitt weist kein Kalender hin.
»Zwischen den Jahren« hat seinen Ursprung in der Zeit, als es noch kein einheitliches Kalendersystem gab und durchaus zur selben Zeit unterschiedliche Kalender in Gebrauch waren. Der Jahresbeginn wurde oft zeitgleich sowohl am 1. Januar und am 25. Dezember gefeiert.
Aber auch dann, wenn das kalendarische Datum einheitlich war, konnten die Tage auseinanderfallen, abhängig davon, ob ein Kalender »alten Stils« (julianisch) oder »neuen Stils« (gregorianisch) gebräuchlich war.
Abbildung: Weihnachtsrose
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Der Weihnachtsanfang (Nativitätsstil), der vor allem in Deutschland, in Skandinavien und bei den Angelsachsen gebräuchlichste Jahresanfang, ließ im kirchlichen Kalender die anni icarnationis (Menschwerdung des Herrn) logischer Weise mit dem Tag der Geburt Christi beginnen. Dieser Tag wurde bereits im 4. Jahrhundert in Rom am 25. Dezember gefeiert.
In Deutschland rechnete vor allem die kaiserliche Kanzlei bis in das 16. Jahrhundert das Jahr nach dem Weihnachtsanfang.
Der 1. Januar war der Jahresanfang des römischen Volkes und des julianischen Kalenders. Er blieb auch im Mittelalter im bürgerlichen Leben in Gebrauch, war aber wegen seines heidnischen Ursprungs in der Kirche nicht beliebt, obwohl kirchliche Anstrengungen seit dem 6. Jahrhundert vor allem in Gallien versuchten, den Tag Oktava Nativitatis (8. Tag nach der Geburt [Christi], 1. Januar) durch Einsetzung eines christlichen Festes, der Circumcisio domini (Beschneidung des Herrn) in den kirchlichen Kalender einzugliedern (Circumcionsstil).
In Rom sollte das Marienfest die heidnischen Feiern zum Jahreswechsel ablösen. Die volkstümlichen und abergläubischen Bräuche, Maskenumzüge und ausschweifenden Feiern wurden mit Predigten und Konzilsbeschlüssen bekämpft. Aber noch im 13./14. Jahrhundert wurde in Frankreich der 1. Januar als Narrenfest mit parodierten Messen begangen.
Die uneindeutige Zeitrechnung hatte Folgen insbesondere für Handel, Wirtschaft und Steuerrecht. So verzichteten Kaufleute wegen unsicherer Datierungen häufig auf Geschäftsabschlüsse »zwischen den Jahren«. Der Handel ruhte.
Daraus haben sich viele Regeln und Verbote für den Alltag entwickelt, die heute oft in einen Zusammenhang mit Aberglauben gestellt werden: Nur die notwendigsten Arbeiten durften verrichtet werden.
Noch heute halten beispielsweise viele Menschen am Gebot fest, Wäschewaschen müsse ruhen, um kein Unheil heraufzubeschwören.
Der Kalenderstreit konnte schließlich durch Papst Innozenz XII. 1691 beigelegt werden, der den Jahresbeginn auf den 1. Januar festsetzte. Doch erst mit der Einführung und Verbreitung gedruckter Kalender wurde der 1. Januar allgemein anerkannt.
Die Zeit »zwischen den Jahren« blieb allerdings im volkstümlichen Brauchtum und in der Überlieferung mancherorts erhalten.
Nach der Einführung des gregorianischen Kalenders im Jahr 1582 galt in Deutschland in vielen Gebieten weiterhin der alte, julianische Kalender. Die evangelischen Kirchen verabschiedeten sich erst im Jahr 1700 von der julianischen Zeitrechnung.
Bezogen auf den 1. Januar als Jahreswechsel war aus evangelischer Sicht die Zeit »zwischen den Jahren« die Zeit zwischen dem julianischen 22. Dezember 1699 (gregorianischer 1. Januar 1700) und dem julianischen 1. Januar 1700.
Derselbe Zeitraum war im katholischen, gregorianischen Kalender die Zeit zwischen dem 1. Januar 1700 und dem 11. Januar 1700.
Dies wirkte sich nicht nur auf die kirchlichen Feste und Arbeitsbefreiung aus, sondern auch auf Handel oder auf Lohnzahlungen und rechtliche Belange wie Verträge, Pachten und Steuerzahlungen.
So wurde es vielerorts vermieden, in dieser Zeit Geschäfte abzuschließen, deren Datierung von Eindeutigkeit abhing.
Gleichzeitig gab es wie heute einen Schutz der Feiertage und eine damit verbundene Arbeitsbefreiung an den Festtagen. Erst für Katholiken, dann folgten zeitversetzt die Protestanten. Besonders in gemischten Gebieten und Städten wurden auch bestimmte private Tätigkeiten der evangelischen Bevölkerung an den Festtagen der katholischen Bevölkerung als störend empfunden und umgekehrt. So entwickelte sich in der Zeit zwischen den Jahren ein Brauchtum, das gebot, private Tätigkeiten eher still, ohne unnötigen Lärm zu verursachen, und eher wenig sichtbar zu erledigen.
Die Einführung des neuen, gregorianischen Kalenders verlief nicht schlagartig und flächendeckend im Jahr 1582. Sie zog sich über Jahre. Die konfessionellen Anteile der Bevölkerung wechselten in dieser Zeit und verschoben sich. Nicht überall gab es diesen Konflikt zwischen den Kalendersystemen, doch wo er auftauchte, verlangte es nach Regelungen.
Etliche Länder Europas nutzten noch bis ins 20. Jahrhundert hinein den alten julianischen Kalender. Die orthodoxen Altkalendarier halten als Kirchenkalender bis heute daran fest. Auch ihre Gemeinden in Deutschland.
Siehe dazu auch den Artikel: Die Einführung des gregorianischen Kalenders.
Die Raunächte sind eine Zeit der Geister und Seelen zwischen Weihnachten und Heilige Drei Könige. Vielfältiges Brauchtum rankt sich um diese Tage und Nächte.
Die Einführung des Gregorianischen Kalenders zog sich über Jahrhunderte. Der Artikel benennt die Umstellungstermine für einzelne Gebiete.
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