In unseren Kalenderblättern finden sich ab dem 15. Oktober 1582 bis zum Jahr 1700 die Hinweise auf die Gültigkeit des gewählten Kalenders.
Die Standardausgabe der Kalenderblätter ist die Ausgabe auf der Grundlage des Gregorianischen Kalenders (als »neuer Stil« bezeichnet). Doch tatsächlich galt in vielen Gebieten Deutschlands, speziell in evangelischen Gebieten, der julianische Kalender (»alter Stil«) teilweise bis ins Jahr 1700.
Dies hat große Bedeutung, wenn es darum geht, Daten aus alten Dokumenten (wie beispielsweise Kirchenbücher) konkret zu bestimmen, besonders dann, wenn ein Datum als kirchlicher Tag benannt ist. So ergibt zum Beispiel die Angabe »Ostern 1650« nach julianischer (evangelischer) Zeitrechnung einen anderen Kalendertag als nach gregorianischer (katholischer) Festlegung.
Sowohl in den Kalenderblättern, wie auch in den Übersichten (Das evangelische Kirchenjahr) ist daher die Ausgabe umschaltbar.
Dieser Artikel gibt Hilfen dazu, wann eine Umstellung von gregorianisch nach julianisch nötig oder sinnvoll ist, und erläutert die Konsequenzen der Umstellung für ein Kalenderjahr.
Papst Gregor XIII. bestimmte als päpstlichen Erlass mit Datum vom 24. Februar 1582 in der Bulle »Inter gravissimas« die Reform des Kalenders. Im Wesentlichen wurden die Regeln des bis dahin gültigen julianischen Kalenders für die Schaltjahre neu bestimmt, um eine höhere Genauigkeit des Kalenders gegenüber dem Sonnenjahr zu erzielen.
Gleichzeitig wurde festgelegt, dass im Jahr 1582 auf Donnerstag, den 4. Oktober, nun Freitag, der 15. Oktober zu folgen habe. Die zehn Tage vom 5. Oktober bis zum 14. Oktober wurden ausgelassen. Dadurch wurde der Kalender an den Sonnenstand angeglichen. Der Frühlingsanfang, der 1582 astronomisch bereits am 11. März eintrat, fiel 1583 wieder sowohl kalendarisch wie auch astronomisch auf den 21. März.
Doch die Einführung des neuen Kalenders gelang nicht unmittelbar am 15. Oktober 1582 flächendeckend für alle Gebiete der päpstlichen Kurie und des Heiligen Römischen Reichs.
Zu diesem Termin führten nur Italien (mit einigen regionalen Ausnahmen), Spanien, Portugal und die römisch-katholischen Gebiete in Polen den Gregorianischen Kalender ein.
Es folgten in den Jahren 1583 bis 1585 mit vorwiegend deutschen Bistümern der Großteil des katholischen Deutschlands, sowie Gebiete Österreichs und der Schweiz.
Doch die Umstellung zog sich hin. Erst 1612 stellte beispielsweise das Herzogtum Preußen den Kalender um. 1)
Im Jahr 1700 gingen auch die evangelischen Kirchen, die sich lange der Reform widersetzt hatten, diesen Schritt, und mit ihnen die evangelisch regierten Herzogtümer, Fürstentümer, Landgrafschaften, Grafschaften und Städte. Allerdings lehnten sie nach wie vor den Gregorianischen Kalender ab und führten stattdessen den evangelischen »Verbesserten Kalender« ein. Dieser Kalender stimmte mit Ausnahme der neuen, astronomischen Berechnung des Osterdatums und der Daten der davon abhängigen kirchlichen Feste und Sonntage mit dem Gregorianischen Kalender weitgehend überein. Dennoch wäre es falsch, ihn als Gregorianischen Kalender zu verstehen. 2)
Mit Großbritannien, Schweden, Dänemark und Finnland hatten schließlich 1752/1753 alle westlichen Staaten und Gebiete Europas die Kalenderreform durchgeführt.
Doch Russland und die Balkanstaaten hielten weiterhin am Julianischen Kalender fest, und zwar bis ins erste Viertel des 20. Jahrhunderts. Die orthodoxen Kirchen lehnten den Gregorianischen Kalender ab. Erst mit der Trennung eines bürgerlichen (staatlichen) Kalenders vom Kirchenkalender gelang die Umstellung, wobei sich die Kirchenkalender der orthodoxen Kirchen in diesen Ländern bis heute ganz (»Altkalendarier«) oder teilweise (»Neukalendarier«) auf die julianische Zeitrechnung stützen.
1) Das Herzogtum Preußen umfasste zu dieser Zeit nur Gebiete im späteren Ostpreußen. Die Karte unten zeigt oben rechts noch den westlichen Teil Preußens.
2) Das Corpus Evangelicorum formulierte auf seiner Tagung in Regensburg am 23. September 1699 den Beschluss (Auszüge daraus, in eckigen Klammern Auslassungen und Erklärungen alter Schreibweisen oder lateinischer Begriffe):
»[...] ſo hat man einmütig vor [für] gut befunden und entschloſſen [beschlossen] / daſſ [...] 2. Die Oſter-Feſt-Rechnung / und was davon dependiert [abhängt] / in Zukunft weder nach dem Julianiſchen / viel weniger Gregorianiſchen Cyclo [Zyklus], ſondern nach dem Calculo Aſtronomico [astronomische Berechnung], wie ehemalen zu Zeiten des Concilii Nicæni [erstes Konzil von Nicäa, 325 n. Chr.] geſchehen / gemacht werde. 3. Die Evangeliſche Sonn-Feſte und gemeine Wochen und Wercktäge / wie bißhero [bisher] als zu jederzeit in eine beſondere Columnam [Spalte; Übersicht] gebracht werden / mit darüber geſetzter Inſcription [Überschrift]: Verbeſſerter Calender. [...]«
Das Corpus Evangelicorum nennt den neuen Kalender »Verbesserter Kalender« und grenzt ihn klar gegen den Gregorianischen Kalender ab.
Zwar gleichen sich die beiden Kalender, was die Übereinstimmung der Kalendertage im Jahreslauf (Tages-, Monats- und Jahreszahl eines Datums) betrifft, doch gibt es einen wesentlichen Unterschied: Die Berechnung des Osterdatums erfolgte im Verbesserten Kalender nach astronomischen Methoden, nicht nach der kirchlich-zyklischen Methode. Der Unterschied zeigte sich in den Jahren 1724 und 1744, der bei Datierungen in Urkunden und Kirchenbüchern nicht übergangen werden darf, sofern kirchliche Bezeichnungen Teil eines Datums oder das Datum selbst sind.
Dieser evangelische Verbesserte Kalender mit der astronomischen Berechnung des Osterdatums war von 1700 bis 1775 für alle evangelischen Gebiete und Gemeinden verbindlich.
Die folgenden Tabellen informieren darüber, wann in welchen Zuständigkeiten und Gebieten der neue Kalender eingeführt wurde.
Dabei wird i. d. R. der letzte Tag ausgewiesen, dessen Datum nach julianischer Zeitrechnung gültig war, und der Tag, ab dem der Gregorianische Kalender galt.
Dort, wo nur eine Jahreszahl angegeben ist, nicht aber ein konkreter Umstellungstermin, sollte die Umstellung zum Jahreswechsel angenommen werden.
Bei den örtlichen Angaben sind die alten, historischen Staats-, Landes-, Gebiets- und Zuständigkeitsgrenzen zu berücksichtigen. So war beispielsweise das Oberelsass eine Landvogtei Österreichs, heute gehört es zu Frankreich.
Hinweis: Die Links der gregorianischen Kalenderdaten führen zum entsprechenden Kalenderblatt. Dort werden auch in Gegenüberstellung das julianische und das gregorianische Kalenderdatum des jeweiligen Tages angezeigt.
Jahr | Umstellung von julianischer nach gregorianischer Zeitrechnung | Gebiet |
1582 | ||
1582 | auf Donnerstag, den 4. Oktober 1582, folgte Freitag, der 15. Oktober 1582 |
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1582 | auf Sonntag, den 9. Dezember 1582, folgte Montag, der 20. Dezember 1582 |
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1582 | auf Freitag, den 21. Dezember 1582, folgte Samstag, der 1. Januar 1583 |
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1583 | ||
1583 | auf Sonntag, den 10. Februar 1583, folgte Montag, der 21. Februar 1583 |
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1583 | auf Mittwoch, den 13. Februar 1583, folgte Donnerstag, der 24. Februar 1583 |
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1583 | auf Freitag, den 4. Oktober 1583, folgte Samstag, der 15. Oktober 1583 |
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1583 | auf Samstag, den 5. Oktober 1583, folgte Sonntag, der 16. Oktober 1583 |
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1583 | auf Sonntag, den 13. Oktober 1583, folgte Montag, der 24. Oktober 1583 |
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1583 | auf Sonntag, den 20. Oktober 1583, folgte Montag, der 31. Oktober 1583 |
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1583 | auf Samstag, den 2. November 1583, folgte Sonntag der 13. November 1583 |
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1583 | auf Sonntag, den 3. November 1583, folgte Montag, der 14. November 1583 |
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1583 | auf Montag, den 4. November 1583, folgte Dienstag, der 15. November 1583 |
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1583 | auf Montag, den 11. November 1583, folgte Dienstag der 22. November 1583 |
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1583 | auf Samstag, den 16. November 1583, folgte Sonntag, der 27. November 1583 |
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1583 | auf Sonntag, den 17. November 1583, folgte Montag, der 28. November 1583 |
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1583 | auf Samstag, den 14. Dezember 1583, folgte Sonntag, der 25. Dezember 1583 |
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1584 | ||
1584 | auf Montag, den 6. Januar 1584, folgte Dienstag, der 17. Januar 1584 |
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1584 | auf Samstag, den 11. Januar 1584, folgte Sonntag, der 22. Januar 1584 |
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1584 | auf Sonntag, den 12. Januar 1584, folgte Montag, der 23. Januar 1584 |
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1584 | auf Mittwoch, den 22. Januar 1584, folgte Donnerstag, der 2. Februar 1584 |
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1584 | auf Mittwoch, den 1. Juli 1584, folgte Donnerstag, der 12. Juli 1584 |
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1585 | ||
1585 | auf Mittwoch, den 16. Juni 1584, folgte Donnerstag, der 27. Juni 1585 |
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1585 | ||
1590 | auf Montag, den 14. Dezember 1590, folgte Dienstag, der 25. Dezember 1590 |
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1612 | ||
1612 | auf Montag, den 22. August 1612, folgte Dienstag, der 2. September 1612 |
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1615 | ||
1615 | auf Mittwoch, den 13. Dezember 1615, folgte Donnerstag, der 24. Dezember 1615 |
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1617 | ||
1617 | (ohne Angabe) |
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1624 | ||
1624 | (ohne Angabe) |
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1631 | ||
1631 | auf Dienstag, den 15. März 1631, folgte Mittwoch, der 26. März 1631 |
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1655 | ||
1655 | auf Mittwoch, den 28. Februar 1655, folgte Donnerstag, der 11. März 1655 |
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1668 | ||
1668 | auf Samstag, den 1. Februar 1668, folgte Sonntag, der 12. Februar 1668 |
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1682 | ||
1682 | auf Sonntag, den 5. Februar 1682, folgte Montag, der 16. Februar 1682 |
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1700 | ||
1700 | auf Sonntag, den 18. Februar 1700, folgte Montag, der 1. März 1700 |
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1700 | auf Sonntag, den 30. Juni 1700, folgte Montag, der 12. Juli 1700 |
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1700 | auf Samstag, den 30. November 1700, folgte Sonntag, der 12. Dezember 1700 |
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1700 | auf Dienstag, den 31. Dezember 1700, folgte Mittwoch, der 12. Januar 1701 |
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1724 | ||
1724 | (ohne Angabe) |
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1749/1750 | ||
1749 | auf Mittwoch, den 20. Dezember 1749, folgte Donnerstag, der 1. Januar 1750 |
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1752 | ||
1752 | auf Mittwoch, den 2. September 1752, folgte Donnerstag, der 14. September 1752 |
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1753 | ||
1753 | auf Mittwoch, den 17. Februar 1753, folgte Donnerstag, der 1. März 1753 |
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1760 - 1812 | ||
1760 | nicht näher bestimmbar |
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1776 | ab Jahresbeginn |
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1) Schweden und Finnland können an dieser Stelle aufgrund zahlreicher Besonderheiten nicht hinreichend gewürdigt werden. Dies betrifft insbesondere für Schweden die Zeit von 1700 bis 1844, für Finnland die Jahre 1753 (Einführung des Gregorianischen Kalenders) bis 1866.
In Europa spielte zudem der französische Revolutionskalender eine Rolle. Er galt vom 14. Juli 1790 bis zum 31. Dezember 1805.
Osteuropa und die Balkanstaaten gingen erst im 20. Jahrhundert zum Gregorianischen Kalender über.
Damit verbunden ist in den orthodoxen Kirchen teilweise das Festhalten am Julianischen Kalender (Altkalendarier) bzw. die Einführung des Neojulianischen Kalenders, der nur die von Ostern abhängigen kirchlichen Feste nach wie vor nach dem Julianischen Kalender berechnet (Neukalendarier).
Die folgende Liste zeigt die Daten der Umstellung für europäische Länder, die bis ins 20. Jahrhundert hinein als bürgerlichen bzw. staatlichen Kalender den Julianischen Kalender nutzten.
Jahr | Umstellung von julianischer nach gregorianischer Zeitrechnung | Land / Staat / Kirche |
1913 | (ohne Angabe) |
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1916 | (ohne) |
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1918 | auf Mittwoch, den 31. Januar 1918, folgte Donnerstag, der 14. Februar 1918 |
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1919 | auf Montag, den 14. Januar 1919, folgte Dienstag, der 28. Januar 1919 |
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1923 | auf Mittwoch, den 15. Februar 1923, folgte Donnerstag, der 1. März 1923 |
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1924 | auf Samstag, den 9. März 1924,, folgte Sonntag, der 23. März 1924 |
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1924 | auf Montag, den 30. September 1924, folgte Dienstag, der 14. Oktober 1924 |
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1926 | auf Donnerstag, den 18. Dezember 1925, folgte Freitag, der 1. Januar 1926 |
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In Europa gab es zudem vorübergehend den faschistischen Kalender Italiens. Er rechnete die Ära Mussolinis vom 28. Oktober 1922 ab bis zum Ende des faschistischen Regimes parallel zum gregorianischen Kalender.
Im Gregorianischen Kalender sind die Jahre 1700, 1800 und 1900 keine Schaltjahre, wohl aber im Julianischen Kalender.
Die Kalender aller Städte, Gebiete und Staaten, die im Februar 1700, 1800 oder 1900 noch im alten Stil den Julianischen Kalender pflegten, wiesen in jenen Jahren den 29. Februar als Schalttag aus.
Das Osterdatum ist kein fixes Datum im Kalender. Es wird nach kirchlicher Berechnungsmethode grundlegend durch das Datum 21. März im Kalender bestimmt (kalendarischer Frühlingsanfang). Doch bereits im 17. Jahrhundert lagen der julianische und der gregorianische 21. März um zehn Tage auseinander. Ein Beispiel mag das verdeutlichen:
In der Folge ergaben die Berechnungen des Osterdatums unterschiedliche Tage in den beiden Kalendern:
Die beiden Osterdaten lagen aufgrund der kirchlich angewendeten Osterformeln in diesem Fall genau eine Woche auseinander, doch änderte sich das von Jahr zu Jahr. 1)
Katholische und evangelische Christen feierten Ostern oft an zwei verschiedenen Tagen, was nicht zuletzt die Spaltung der Konfessionen bis ins tägliche Leben in Städten und Dörfern förderte, besonders dort, wo es konfessionell gemischte Bevölkerungen gab.
Entsprechend lagen alle von Ostern abhängigen Festtage, Gedenktage und Sonntage auf unterschiedlichen Tagen im Jahr. Auch war die Anzahl Sonntage in der Epiphaniaszeit sowie die Zahl der Sonntage am Ende des Kirchenjahres davon abhängig.
Hinweis: Bei historischen Daten nach dem 15.10.1582, deren Kalendergrundlage unklar ist, sollten daher die gregorianische und die julianische Berechnung verglichen werden. Unsere Kalenderblätter bieten dafür die Gegenüberstellung in der Info-Box »Das Datum in verschiedenen Zeitrechnungen« sowie die Möglichkeit zur Umschaltung der Ausgabe von Gregorianisch (Standard) nach Julianisch.
Die hier dargestellten Folgen für kirchliche Festtage über das gesamte Jahr hinweg sind in unseren Kalenderblättern durchgehend berücksichtigt.
1) Auch nachdem die evangelischen Kirchen den Julianischen Kalender abgeschafft hatten, gab es solche Effekte im Kalender. In den Jahren 1724 und 1744 feierten die evangelischen Christen das Osterfest eine Woche früher als die römisch-katholische Kirche. Doch das lag an der astronomischen Berechnung des Osterdatums, die zwischen 1700 und 1775 in der evangelischen Kirche galt.
Erläuterungen dazu im Artikel: Das evangelische Osterdatum in den Jahren 1724 und 1744.
Die örtlichen Angaben in den Tabellen oben setzen die Kenntnis der Verteilung politischer und konfessioneller Gebiete voraus.
Wir haben daher hier eine Karte aufgenommen, die uns geeignet erscheint, die gebietsmäßige Einführung des Gregorianischen Kalenders, die in erster Linie konfessionell getrieben war, zu verdeutlichen.
Zwar bezieht sich die Karte auf das Jahr 1618, und die Geschichte der einzelnen Gebiete verlief in der Zeit von 1582 bis 1700 zum Teil recht wechselvoll, doch ist die Karte wohl hinreichend geeignet, die konfessionelle Problematik in Mitteleuropa aufzuzeigen, der sich das Nebeneinander des neuen und des alten Kalenders stellen musste.
Insbesondere sind jene evangelischen Gebiete auszumachen, die fast alle erst im Jahr 1700 den Gregorianischen Kalender einführten.
Abbildung: Karte der Konfessionen in Mitteleuropa, 1618
Autor: User Ziegelbrenner, Wikimedia Commons, Lizenz CC-BY-SA
Quelle: Wikimedia Commons
Die Karte zeigt die Länder, Herzogtümer, Fürstentümer, Landgrafschaften, Grafschaften, Städte usw. mit der konfessionellen Zugehörigkeit protestantisch/evangelisch (getrennt nach Lutheranern, Calvinisten, Zwinglianern und Hussiten) und katholisch. Ausgewiesen sind zudem zu diesem Zeitpunkt rekatholisierte Gebiete (davor vorübergehend protestantisch) sowie konfessionell gemischte Gebiete. Gemischte Gebiete aus Lutheranern und Calvinisten gingen in sog. unierte Gebiete über.
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Die angegebenen Daten stützen sich überwiegend auf: H. Grotefend, Taschenbuch der Zeitrechnung, 1898
Die neojulianische Zeitrechnung wurde in etlichen christlich-orthodoxen Kirchen im Jahr 1924 eingeführt. Allerdings nutzen diese »Neukalendarier« zugleich noch den julianischen Kalender.
Der Sinn des 29. Februar und die Antworten auf die Fragen: Wann wird man 18 Jahre alt, wenn man an einem 29. Februar geboren wurde? Wann gratuliert man?
Der julianische DIES BISEXTVS, ist unser heutiger 24. Februar und Schalttag. Er gleicht alle vier Jahre Abweichungen zwischen Sonnenjahr und Kalenderjahr aus.
Ab dem Jahr 2800 weichen die neojulianischen Schaltjahre von unserem Kalender ab. Doch auch bis dahin gibt es das Schaltjahr und den 29. Februar.