Stiller Tag
(abhängig von Feiertagsgesetzen der Bundesländer)
Johannes Oekolampad
(† 24. November 1531 in Basel, Schweiz)
John Knox
(† 24. November 1572 in Edinburgh)
Gedenkfeiern und Friedhofsbesuche
Der Totensonntag in den Jahren 2024 bis 2031
Verweise führen zu den Kalenderblättern des jeweiligen Datums:
Der Totensonntag ist ein Gedenktag für die Verstorbenen. Im Mittelpunkt des Brauchtums stehen Friedhofsbesuche.
Der Totensonntag fällt immer auf einen Sonntag und steht daher unter dem Schutz der Feiertagsgesetze. Die Feiertagsgesetze der Länder erklären den Totensonntag zusätzlich zu einem stillen Tag, an dem besondere Beschränkungen gelten. Die Beschränkungen können in den einzelnen Ländern unterschiedlich festgelegt sein.
So sind am Totensonntag in Hessen ab 04:00 Uhr (morgens) alle öffentlichen Veranstaltungen verboten, »wenn sie nicht der Würdigung der Feiertage, der seelischen Erhebung oder einem überwiegenden Interesse der Kunst, Wissenschaft, Volksbildung oder Politik dienen«. (Hessisches Feiertagsgesetz, §8). Dazu zählen insbesondere Tanzveranstaltungen und gewerbliche Sportveranstaltungen. Zusätzlich sind zwischen 04:00 Uhr und 13:00 Uhr auch nicht-gewerbliche Sportveranstaltungen untersagt.
Der Totensonntag wird in den evangelischen Kirchen als Gedenktag der Entschlafenen mit einem Gottesdienst gefeiert wird. Mehr dazu im folgenden Artikel.
Der Artikel zeigt Spruch, Psalm und die Textstellen für Textlesungen und Predigten für den Gedenktag der Entschlafenen (Totensonntag) am letzten Sonntag des Kirchenjahres.
Der letzte Sonntag im Kirchenjahr, an dem auch der Gedenktag der Entschlafenen begangen werden kann, besitzt daneben als Ewigkeitssonntag eine eigene Gottesdienstordnung. Mehr dazu im folgenden Artikel.
Der Artikel zeigt Spruch, Psalm und Liedauswahl für die Woche sowie die Bibeltexte für Lesungen und Predigten nach der Kirchenordnung.
Abbildung: Blick auf einen Soldatenfriedhof
Omaha Beach Cemetery, Normandie, France
Foto: ©Tristan Nitot | CC-BY 3.0
Der Totensonntag fand bis zum Kirchenjahr 1978/1979 im evangelischen Kirchenkalender keine besondere Berücksichtigung. Er wurde gottesdienstlich nicht ausdrücklich gewürdigt, wohl aber rituell begangen.
Den letzten Sonntag im Kirchenjahr als Totensonntag zu bezeichnen, entspricht kaum reformatorischer Übung. Die Waldecker Kirchenordnung von 1556 nennt den letzten Sonntag des Kirchenjahres (lat.: dominica novissima) »Fest des jüngsten Tags«, woraus sich sehr viel später die Idee des »Ewigkeitssonntags« entwickelte. Die Brandenburger Kirchenordnung von 1540 kennt »ein sonderlich Amt und dabei eine Predigt von den Verstorbenen«, also einen »Totensonntag«.
Martin Luther hatte den Allerseelentag abgelehnt (Predigt vom 02.11.1522) allerdings im Blick auf die Beerdigungen pietätvolles Verhalten und Gesang der Glaubens- und Auferstehungslieder gefordert. Womit zunächst Allerseelen (2. November) inhaltlich zum evangelischen Totensonntag wurde, doch nur dort, wo er auf Tradition und Akzeptanz traf.
Das städtische Leben des 17. Jahrhunderts war durch die Bestattungen so stark geprägt, dass man sie als Reaktion darauf im 18. Jahrhundert völlig aus der Öffentlichkeit verdrängte. Daraus erwuchs die Forderung allgemeiner »Totenfeiern«.
Kirchlich angeordnet hat 1816 Friedrich Wilhelm III. von Preußen einen »Feiertag zum Gedächtnis der Entschlafenen« (Kabinettorder vom 24.4.1816 und Verordnung vom 25.11.1816), der sich rasch auch in fast allen anderen deutschen Kirchen einbürgerte, wohl gefördert durch die Erinnerung an die Toten der Freiheitskriege.
Führte der Tag in seiner außerkirchlichen Prägung auch zu unerwünschtem Gräberkult, so ging doch die Kirche längst den Friedhofsbesuchern mit Predigten, Choralsingen und Posaunenblasen nach, um sie von hoffnungsarmer Trauer zum evangelischen Trost zu führen.
Mitte der 1950er Jahre betonte theologische Kritik am Totensonntag, dass er seinem inneren Gehalt nach ungeeignet sei, das Kirchenjahr abzuschließen.
Es erwuchs der Vorschlag, die Bezeichnung »Ewigkeitssonntag« einzuführen. Die Idee war es, zu einer vertieften Verkündigung am bisherigen Totensonntag mitzuhelfen. Die Lutherische Agende I (1955) sah vor, dass der »Gedenktag der Entschlafenen« bis auf weiteres in Verbindung mit dem letzten Sonntag des Kirchenjahres begangen werden soll.
Interessant ist, dass heute der letzte Sonntag des Kirchenjahres als Ewigkeitssonntag und zugleich als Totensonntag begangen wird. Die Bezeichnung »Ewigkeitssonntag« hat den Namen »Totensonntag« nicht ersetzt, denn inhaltlich ergänzen sich beide Feierlichkeiten. Die evangelischen Christen gedenken damit zugleich der Bedeutung von Passion und Ostern für ihr Leben.
Die Feier des Totensonntags betont Grablegung und Trauer (Karfreitag), die Feier des Ewigkeitssonntags betont Auferstehung und Freude (Ostern) sowie die Hoffnung auf das kommende Reich Christi. Somit hat sich der Ewigkeitssonntag zu einer freudigen, hoffnungsvollen, christlichen Antwort auf die Trauerrituale des Totensonntags entwickelt.
So schließt das Kirchenjahr, in dem noch einmal der Höhepunkt der christlichen Botschaft jedem evangelischen Christen in Erinnerung gerufen wird: Ja, wir sind sterblich und wir werden zu Grabe getragen werden, doch wir erwarten die Auferstehung und das ewige Leben.
Wir haben in unseren historischen Kalendern vor 1955 den Totensonntag belassen, wenn er auch liturgisch keine Rolle gespielt haben mag. Tatsache ist wohl, dass ein Gedenktag der Entschlafenen zu jeder Zeit mindestens regional oder in gemeindlicher Praxis von evangelischen Christen begangen wurde.
Gleichzeitig haben wir den Totensonntag einheitlich dem letzten Sonntag des Kirchenjahres zugeordnet, wenn er auch zu bestimmten Zeiten oder regional an anderen Tagen begangen worden sein mag. Hier fehlen uns derzeit genaue Angaben und Quellen, um eine bessere Zuordnung des Totensonntags zu einem historischen Datum einzurichten.