Mitteleuropäische Zeit
MEZ (UT +1h)
Im Jahr 1952 galt ganzjährig die Normalzeit.
Das Jahr 1952 hatte 366 Tage.
Deutschland gehört während der Normalzeit in die Zonenzeit UT +1h, Mitteleuropäische Zeit (abgekürzt: MEZ oder englisch: CET). Dies gilt im Laufe eines Jahres für alle Zeitangaben ab dem 1. Januar bis zum Beginn der Sommerzeit und ab dem Ende der Sommerzeit bis zum 31. Dezember, sofern nicht ausdrücklich eine anderweitige Zeitgrundlage benannt ist.
In Jahren ohne gesetzlich festgelegte Sommerzeit galt durchgängig die Normalzeit.
Während der Sommerzeit gilt in Deutschland die Lokalzeit UT +2h, Mitteleuropäische Sommerzeit (abgekürzt: MESZ oder englisch: CEST). Die Uhren sind gegenüber MEZ um eine Stunde vorgestellt. In diesem Zeitraum sind alle Zeitangaben Zeiten nach MESZ, sofern nicht ausdrücklich eine anderweitige Zeitzone benannt ist.
Wir benutzen in unseren Kalendern die Zeitzonenangaben GMT, UT und UTC für die Weltzeit in Abhängigkeit vom gewählten Jahr.
Während der Sommerzeit sind die Uhren gegenüber der normalen Zeitzonenzeit vorgestellt. Der Zeitunterschied zwischen Sommer- und Winterzeit beträgt eine Stunde. Morgens geht die Sonne dadurch zwar später auf, dafür aber abends später unter.
In Deutschland wurde 1916 erstmals die Sommerzeit eingeführt, die allerdings nur in den Kriegsjahren des Ersten Weltkriegs 1916, 1917 und 1918 galt. In den Jahren 1919 bis 1939 gab es keine Sommerzeitregelung.
Neu eingeführt wurde die Sommerzeit wieder 1940, die diesmal die Kriegsjahre bis ins Jahr 1949 überdauerte.
Zwischen 1950 und 1979 gab es in der Bundesrepublik Deutschland keine Sommerzeit.
Der Bundestag der Bundesrepublik Deutschland beschloss per Gesetz vom 25.07.1978, ab 1980 wieder die Sommerzeit einzuführen,
Das Europäische Parlament regelte in der Richtlinie 2000/84/EG die Sommerzeit für alle Staaten der Europäischen Union.
Die Richtlinie legt fest: Ab dem Jahr 2002 beginnt in allen Staaten der EU die Sommerzeit am letzten Sonntag im März um 01:00 Uhr Weltzeit (das ist derzeit 01:00 Uhr UTC ±0h). Der Zeitunterschied beträgt dann gegenüber der Weltzeit plus 60 Minuten (UTC +1h). Die Sommerzeit endet am letzten Sonntag im Oktober um 01:00 Uhr Weltzeit. Die konkreten Kalenderdaten und Zeiten für die Zeitumstellung werden alle fünf Jahre im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften für die folgenden fünf Jahre veröffentlicht.
In Deutschland wurde die Richtlinie im Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung (EinhZeitG) umgesetzt.
In Deutschland gilt wie in vielen europäischen Staaten als Normalzeit die Mitteleuropäische Zeit (MEZ), als Sommerzeit die Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ). In der Europäischen Union (EU) gibt es zwischen den Azoren (Spanien) und Estland allerdings bezogen auf die Weltzeit vier Zeitzonen, die unterschiedlich benannt werden.
Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel Die Zeitzonen in der Europäischen Union.
Update 1. März 2021:
Im Februar 2020 überraschte eine Pandemie die Welt. Der Corona-Virus (SARS-CoV-2 ) breitete sich mit rasender Geschwindigkeit über nazu alle Länder der Welt aus. Die Atemwegserkrakung COVID-19 brachte sehr schnell die Gesundheitssysteme vieler Länder, auch in Europa, an ihre Grenzen.
Die Anstregungen der Staaten, den Verlauf der Pandemie auszubremsen, sorgte für erhebliche Einschnitte in die üblichen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Abläufe.
Die Kosten bzw. die finanziellen Verluste, die durch nötige Schutzmaßnahmen, durch die Optimierung systemrelevanter Prozesse und durch die Stützung wirtschaftlicher Branchen verursacht wurden, explodierten geradezu.
Bis heute ist uns keine Verlautbarung der EU bekannt geworden, dass die Umsetzung der Richtlinie zur Einführung ganzjähriger Uhrzeiten in den Mitgliedsstaaten im Plan läge. Politisch und wirtschaftlich kann den kostenintensiven Plänen wahrscheinlich keine Priorität eingeräumt werden.
Wir gehen davon aus, dass sich die Umsetzung der Richtlinie entsprechend verzögert, ggf. um mehrere Jahre.
Das EU-Parlament hatte im März 2019 nach der Auswertung einer Online-Umfrage beschlossen, die Zeitumstellung in der Europäischen Union bis 2021 abzuschaffen. Den Mitgliedsstaaten steht es nach diesem Beschluss frei, sich jeweils für ihre Sommerzeit oder ihre Normalzeit zu entscheiden. Die gewählte Variante wird dann die durchgehende Normalzeit in diesem Staat.
Wäre der Beschluss wie geplant umgesetzt worden, wäre 2020 das letzte Jahr mit einer Winterzeit/Sommerzeit-Regelung für alle EU-Staaten gewesen.
Die Umsetzung liegt nun bei den Mitgliedsstaaten. Ihre Entscheidung sollte bis April 2020 der zuständigen EU-Kommision vorgelegt werden. Dies ist nicht geschehen. Derzeit ist nicht bekannt, wann die nötigen Vorbereitungen abgeschlossen sein werden.
Die Ergebnisse der EU-Online-Befragung sind für die nationalen Entscheidungen der Mitgliedsstaaten sicher nur bedingt hilfreich. Sie zeigen zwar den Wunsch und Willen der Bürger auf, die sich an der Umfrage beteiligt hatten, doch werden in und zwischen einzelnen Staaten viele Absprachen nötig sein.
Die Entscheidungen bringen z. T. kostenintensive Konsequenzen mit sich in Bereichen wie Wirtschaft, Handel und Verkehr. Betroffen sind ja nicht nur Zeitpläne für den öffentlichen Nahverkehr oder die Uhr am Herd. Betroffen sind vor allem IT-Systeme, die Prozesse zeitgesteuert ausführen oder für Aktionen und Transaktionen Zeitpläne zugrunde legen müssen. Und dies weit über die nationalen Grenzen hinaus. Europa trägt als drittgrößte Handelsmacht ganz enorm bei zum bidirektionalen Datenaustausch mit allen anderen Staaten. Die Zahl der daran beteiligten IT-Programme und IT-Prozesse bei allen Kommunikationspartnern ist unbekannt, aber riesig.
So wird beispielsweise jede IT-gestützte Transaktion (Datenerfassung, Dokumentenverwaltung, Finanztransaktionen, Online-Banking, E-Mail-Versand, usw.) mit einem Zeitstempel versehen. Nach einer Änderung der Zeitzonenregeln müssen Programme sicherstellen, dass diese Zeitstempel für die Vergangenheit und für die Zukunft weltweit stets korrekt interpretiert werden.
Dafür muss teilweise tief in Betriebssysteme, in Entwicklungsumgebungen für Programmiersprachen, in IT-Prozesse, -Programme und -Applikationen eingegriffen werden. Je nach dem, wo sich betroffene Routinen, Algorithmen und Unterprogramme verstecken.
Denn nach einer Aufhebung der Zeitumstellung gelten die seit Bestehen der flächendeckend eingeführten IT-Systeme gültigen Regeln nur noch für Datensätze der Vergangenheit, aber nicht mehr für neue und zukünftige Anforderungen. Die alten Regeln müssen erhalten bleiben, neue müssen zusätzlich implementiert werden.
Sobald sich auch nur ein Staat anders entscheidet als alle anderen, verändert sich die derzeitige Einordnung der Staaten in die Zeitzonen. In der Weltkarte der Zeitzonen, und damit in IT-Systemen, müssen neue Linien gezogen werden. Siehe dazu auch den Artikel: Die Zeitzonen in der EU.
Mit den wirtschaftlichen Fragen ist wohl auch eine politische Frage verknüpft. Es geht um die Frage: Wer will mit wem? Es geht um die Frage, welche Konsequenzen sich aus den nationalen Entscheidungen für die Interaktion mit anderen Staaten ergeben. Vielleicht wird dann Deutschland mit Griechenland und Litauen in einer Zeitzone sein (UTC + 2h)? Oder Österreich mit den Kanarischen Inseln (UTC +1h)? Möglich wäre es.
Deutschland liegt heute gemeinsam mit all seinen Nachbarstaaten in der selben Zeitzone. Dies hat gute Gründe und ebenso gute Folgen für Wirtschaft, Handel und Verkehr. Es ist derzeit unklar, ob das so bleiben wird. Müssen wir künftig die Uhren neu stellen, wenn wir mal kurz ins benachbarte Ausland reisen?
Neue Zeitzonenregelungen in Europa betreffen nicht nur Deutschland oder die EU. Beispielsweise müssen auch für Containerschiffe und Flugzeuge auf internationalen Routen die Ankunftszeiten in europäischen Häfen und auf europäischen Flughäfen im Voraus nach der jeweils gültigen Lokalzeit des europäischen Staates korrekt berechenbar sein. Dabei ist es egal, von wo aus Schiffe oder Flugzeuge starten werden. Ein Flugticket, ob in Frankfurt oder New York ausgestellt, zeigt die jeweilige Ankunftszeit auf dem Zielflughafen nach lokaler Zeit.
Die Kosten für die Umstellung könnten die Umsetzung der EU-Entscheidung zumindest verzögern. Sobald die Staaten ihre Kosten (und die ihrer Wirtschaft) abgeschätzt haben werden, könnte es sein, dass beispielsweise finanzschwache Staaten mit Blick auf ihre Haushalte die Umsetzung hinausschieben möchten. Budgets der Öffentlichen Verwaltungen werden langfristig geplant. Auch die Wirtschaft möchte sich nicht von kurzfristigen kostenintensiven Entscheidungen im laufenden Geschäftsjahr überraschen lassen. Es könnte daher sein, dass Staaten die Umsetzung in der geplanten Form blockieren werden. Muss nicht so eintreten, aber möglich wäre es!
Die Antworten stehen u. W. derzeit noch aus.
Ob die Aufhebung der Zeitumstellung wie vorgesehen durchgeführt wird, wann es erstmals ganzjährig gültige Zeitzonen in Europa geben wird, und wie sich die Mitgliedsstaaten dann in den Zeitzonen verteilen werden, ist derzeit unklar.
Bis dahin, bis zur eindeutigen Feststellung durch die EU, dass die Aufhebung der Zeitumstellung greift, zeigen wir hier bei Stilkunst.de nach wie vor für künftige Jahre die Wechsel zwischen Normalzeit und Sommerzeit nach den derzeit gültigen Regeln.
Ja, auch unsere Systeme sind betroffen. Wenn die Zeitumstellung aufgehoben ist, werden wir nicht nur diese Seite hier überarbeiten, sondern alle Module prüfen, anpassen und testen müssen, die eine Zeitumstellung und Zeitzonen berücksichtigen, so beispielsweise im Ewigen Kalender.
Während der Sommerzeit geht die Sonne morgens später auf und abends später unter. Der Sinn der Sommerzeitregelung war es ursprünglich, in den Kriegsjahren die verfügbaren Kapazitäten in den Stromnetzen effizient zu nutzen und zielführend der Rüstungsindustrie bis in die Abendstunden hinein bereitzustellen, bevor der Bedarf in den Haushalten der Bürger anstieg.
Heute stehen die bürgerlichen Lebensgewohnheiten im Vordergrund: Wir nutzen in aller Regel gerade die Abendstunden für alle möglichen Aktivitäten im Haushalt und im Freizeitbereich und verbrauchen (zumindest theoretisch), wenn es länger hell ist, weniger Energie für Beleuchtung und Wärme. Das entlastet die Stromnetze, aber auch die Kassen der Verbraucher.
In der Bevölkerung wird es allgemein positiv bewertet, dass es abends länger hell ist. Gerade im Sommer macht sich abends die eine Stunde mehr Tageslicht deutlich bemerkbar. Es wird als angenehm empfunden, noch vor Einbruch der Dunkelheit von der Arbeit nach Hause zu kommen und noch genügend Zeit nach Feierabend im Hellen verbringen zu können. Psychologischen Studien zufolge beugt Tageslicht der gefürchteten »Winterdepression« vor, die eintritt, wenn zu viel aktive Lebenszeit unter künstlichem Licht ohne Sonnenlichteinwirkung verbracht werden muss.
Die Sommerzeitregelung kommt auch veränderten Geschäftszeiten entgegen: So haben beispielsweise viele Geschäfte bis in die Abendstunden hinein geöffnet, in etlichen Büroberufen gelten Arbeitszeiten, die sich am Bedarf der Kunden ausrichten, die auch noch abends Dienste und Service benötigen oder erwarten.
Aber auch die Sicherheit steigt, wenn noch realtiv spät abends Radwege, Straßen und Innenstädte bei Tageslicht genutzt werden können.
Tatsächlich ist der Nutzen umstritten. Es liegen dazu zahlreiche Studien mit unterschiedlichen Ergebnissen vor. Es gibt Initiativen in Deutschland und in anderen Staaten der EU, die den Nutzen infrage stellen und die Sommerzeitregelung abschaffen möchten.
Die Gegener der Sommerzeit argumentieren genau umgekehrt. So würden bei frühem Sonnenaufgang beispielsweise Schulwege sicherer und die Schüler säßen wacher in den Klassenräumen. Es wäre möglich, schon bei Tageslicht zu frühstücken und die Fahrt zur Arbeit anzutreten, was sich gesundheitsfördernd auswirke.
Wahrscheinlich wäre dies das Resümee der Debatte: Sie findet statt zwischen den Chronotypen »Lerchen« und »Eulen«, zwischen Frühaufstehern und Nachtmenschen, zwischen Liebhabern des Morgens und solchen des Abends. Die innere Uhr trägt signifikant zur Entscheidungsfindung bei. Die Wissenschaft wird daher kaum zufriedenstellende, eindeutige Antworten liefern können. Jedes Urteil wird höchst individuell und subjektiv gefällt.
Dies stellte wohl auch die EU-Kommission fest und führte daher eine Online-Umfrage durch, an der sich alle Bürger der EU beteiligen konnten.
Nach Auswertung der Umfrage entschied die EU im März 2019 zwar nicht, die Sommerzeit abzuschaffen, aber die Umstellung der Uhrzeit aufzuheben, verursacht durch die Wechsel von Normalzeit zu Sommerzeit und von Sommerzeit zu Normalzeit, mit Wirkung ab dem Jahr 2021.
Die Klärung der Frage, ob nun Sommerzeit oder Winterzeit besser für die Bürger sei, schob die EU den einzelnen Staaten zu. Und genau deshalb, weil diese Frage nicht beantwortbar ist, und weil das Problem von der EU nur zur Hälfte gelöst wurde, kann es sein, dass sich die Umsetzung des EU-Beschlusses verzögern wird. Denn jetzt drängen sich bei der Entscheidungsfindung politische und wirtschaftliche Aspekte in den Vordergrund.
Da heißt es nun: abwarten.
Was ist besser? Ganzjährig Winterzeit oder ganzjährig Sommerzeit? Der Streit findet EU-weit statt zwischen den Chronotypen »Lerchen« und »Eulen«, zwischen Frühaufstehern und Nachtmenschen, zwischen Liebhabern des Morgens und solchen des Abends.
Um den Streit der »Lerchen« und »Eulen« zu schlichten, gäbe ja durchaus einen Kompromiss, der allerdings auf EU-Ebene verbindlich für alle Mitgliedsstaaten beschlossen werden müsste. Er könnte lauten:
Die Standardzeit der Mitgliedsstaaten ist
die jeweilige Zonenzeit eines Staates plus 30 Minuten.
Hier mal visualisiert, wie das für Staaten der Zeitzone +1 aussähe:
Alt: Normalzeit MEZ: UTC +1h | Neu! Kompromisszeit UTC +1:30h | Alt: Sommerzeit MESZ: UTC + 2h |
Ja, so trifft man sich in allen Staaten der EU auf halbem Weg. Die Sonne geht dann morgens eine halbe Stunde früher auf als in der jetzigen Sommerzeit (gut für die »Lerchen«!), aber abends auch eine halbe Stunde später unter als in der heutigen Normalzeit (gut für die »Eulen«!).
Name gefällig? Schön klänge dann doch: European Twilight Time / ETT.
Oder wie wäre es mit: European Compromise Time / ECT?
Wie bitte? Sie sind nicht zufrieden damit? Gut so! Wir hoffen: alle anderen auch nicht!
Ein Kompromiss ist ja nur dann wirklich gut, wenn niemand zufrieden ist.
Und solche kompromissbedingten Unzufriedenheiten muss man aushalten können. Auch im EU-Parlament.
Na, ja! Zugegeben: Dieser Kompromiss löst die meisten Probleme nicht. Aber man käme dem Bürgerwillen ( zumindest halb) entgegen.
Es muss auch nicht so gelöst werden. Wichtig ist nur:
Es muss einheitlich gelöst werden!
Verbindlich. Für alle Mitgliedsstaaten.
So würde ausgeschlossen werden, dass Europa seine Zeitzonen aufgrund der Präferenzen lokaler Politiker langfristig kunterbunt aufmischt. Denn das wäre derzeit möglich.
Das würde die EU u. E. nach innen und außen schwächen. Es läuft dem Gedanken der Staaten-Union zuwider. Es fördert Abgrenzung und politische Zersplitterung. Und es würde die Frage aufwerfen, warum überhaupt die Zeitumstellung aufgehoben werden soll. Denn die Gefahr ist derzeit noch gegeben, dass sie künftig mehr als heute an Landesgrenzen kreuz und quer durch Europa stattfindet.
Die Uhr ist sicher die bedeutenste Erfindung des Menschen aller Zeiten. Die Einführung der Zeitzonen zur Handhabung der weltweiten Uhrzeiten war eine geniale Entscheidung. Europa aber hat beides nicht im Griff.
Eigentlich schade!
Einheitlich lösen. – Nun sind die Staaten gefragt, das auch ohne unmittelbare Vorgabe der EU zu schaffen. Es wäre fatal, wenn sich der derzeitige politische Flickenteppich Europas in den lokalen Zeiten der Staaten spiegeln würde.
Man könnte ja mal drüber nachdenken.
Erstmals wurde 1916, während des Ersten Weltkriegs, in Deutschland die Sommerzeit eingeführt. Sie galt bis zum Jahr 1918, in dem der Krieg endete.
Im Jahr 1916 wurden am 30. April nachts um 23:00 Uhr die Uhren um eine Stunde vorgestellt. Damit war das Datum 30. April 23 Uhr identisch mit dem 01. Mai 0:00 Uhr. Die ursprüngliche Idee, einen Tag einfach eine Stunde früher ausklingen zu lassen, hat sich für viele Zeitberechnungen als Nachteil erwiesen.
Spätere Sommerzeitregelungen vermieden es daher, mit dem Wechsel der Uhrzeit einen Wechsel des Datums auszulösen. Mit ausreichendem Abstand auf die Weltzeit (GMT, UT, UTC) wurde für die Umstellung ab 1917 i. d. R. 02:00 Uhr morgens gewählt.
Jahr | Beginn der Sommerzeit | Ende der Sommerzeit |
1916 | Sonntag, 30. April 1916, 23:00 Uhr MEZ | Sonntag, 1. Oktober 1916, 1:00 Uhr MESZ |
1917 | Montag, 16. April 1917, 2:00 Uhr MEZ | Montag, 17. September 1917, 3:00 Uhr MESZ |
1918 | Montag, 15. April 1918, 2:00 Uhr MEZ | Montag, 16. September 1918, 3:00 Uhr MESZ |
Zwischen 1919 und 1939 gab es in Deutschland
keine Sommerzeitregelung.
Die erste Sommerzeitphase erstreckte sich durchgehend über zweieinhalb Jahre: Sie begann am 1. April 1940 und endete erst am 2. November 1942. Ab 1943 gab es wieder die übliche Normalzeit-Sommerzeit-Normalzeit-Abfolge. Die Sommerzeitregelung, nach Kriegsbeginn vom nationalsozialistischen Regime im Dritten Reich eingeführt, hielt sich über die Kriegsjahre hinaus bis ins Jahr der Gründung der Bundesrepublik Deutschland, 1949, und wurde danach abgeschafft.
Jahr | Beginn der Sommerzeit | Ende der Sommerzeit |
1940 | Montag, 1. April 1940, 2:00 Uhr MEZ | - durchgehend Sommerzeit - |
1941 | - durchgehend Sommerzeit - | |
1942 | - durchgehend Sommerzeit - | Montag, 2. November 1942, 3:00 Uhr MESZ |
1943 | Montag, 29. März 1943, 2:00 Uhr MEZ | Montag, 4. Oktober 1943, 3:00 Uhr MESZ |
1944 | Montag, 3. April 1944, 2:00 Uhr MEZ | Montag, 2. Oktober 1944, 3:00 Uhr MESZ |
1945 | Montag, 2. April 1945, 2:00 Uhr MEZ | Sonntag, 16. September 1945, 3:00 Uhr MESZ |
1946 | Sonntag, 14. April 1946, 2:00 Uhr MEZ | Montag, 7. Oktober 1946, 3:00 Uhr MESZ |
1947 | Sonntag, 6. April 1947, 3:00 Uhr MEZ | Sonntag, 5. Oktober 1947, 3:00 Uhr MESZ |
1948 | Sonntag, 18. April 1948, 2:00 Uhr MEZ | Sonntag, 3. Oktober 1948, 3:00 Uhr MESZ |
1949 | Sonntag, 10. April 1949, 2:00 Uhr MEZ | Sonntag, 2. Oktober 1949, 3:00 Uhr MESZ |
Im Jahr 1947 gab es in ganz Deutschland während der Sommerzeit (6. April bis 5. Oktober) die »doppelte Sommerzeit« oder Mitteleuropäische Hochsommerzeit (MEHSZ):
Am 11.Mai 1947 um 03:00 Uhr MESZ wurden die Uhren um eine weitere Stunde vorgestellt. Für Deutschland galt nun die Zeitzone UT +3h.
Am 29. Juni 1947 um 04:00 Uhr MEHSZ wurden die Uhren zurück auf Sommerzeit (MESZ) gestellt (UT +2h).
Zwischen 1950 und 1979 gab es in der Bundesrepublik Deutschland
keine Sommerzeitregelung.
Wieder eingeführt wurde die Sommerzeitregelung 1980. Von 1981 bis 1995 folge sie einer festen Regel: Die Sommerzeit begann am letzten Sonntag im März morgens um 2:00 Uhr MEZ, und sie endet am letzten Sonntag im September, morgens um 3:00 Uhr MESZ.
Das Zeitfenster für die Sommerzeit wurde um einen Monat verlängert. Seit dem Jahr 1996 beginnt die Sommerzeit wie bisher am letzten Sonntag im März, morgens um 2:00 Uhr MEZ. Sie endet nun am letzten Sonntag im Oktober, morgens um 3:00 Uhr MESZ.
Um Uhrzeiten weltweit, aber auch lokal, aussagekräftig und vergleichbar zu machen, sind zusätzliche Angaben erforderlich.
So entspricht z. B. in Deutschland die Sommerzeit 07:00 Uhr der Winterzeit 06:00 Uhr. Deutschland liegt zudem in der Weltzeitzone UTC +1h, was einer Zeitverschiebung um eine Stunde (die Angabe 1h
steht für für eng. one hour, deutsch eine Stunde) vor (Pluszeichen) der Weltzeit bedeutet.
Die Erläuterung aller Abkürzungen, die für Zeitzonen in der EU benutzt werden, finden Sie in diesem Artikel:
In der EU gibt es vier Zeitzonen. Alle Staaten kennen eine Winterzeit und eine Sommerzeit. Doch wann gilt was und wo? Was bedeuten die Abkürzungen hinter den Uhrzeiten?