in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland
Der Tag der Arbeit in den Jahren 2091 bis 2098
Verweise führen zu den Kalenderblättern des jeweiligen Datums:
Der Tag der Arbeit ist im Jahr 2091 gesetzlicher Feiertag in allen 16 Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland (DE).
Abbildung: Arbeit ist Menschenrecht
Plakat am Rande einer Kundgebung zum 1. Mai
Foto: Autor: User mummelgrummel, Wikimedia Commons, Lizenz CC-BY-SA
Die Geschichte der Arbeiterbewegung ist zu lang, um sie hier zu schildern. Wesentlich ist: Alles begann 1886, als die amerikanische Arbeiterbewegung zum Generalstreik am 1. Mai aufrief, um den Achtstundentag durchzusetzen. 1889 erklärte der Gründungskongress der Zweiten Internationalen den 1. Mai zum Kampftag der Arbeiterbewegung.
In Deutschland scheiterten 1919 erste Versuche, den 1. Mai zum gesetzlichen Feiertag zu erklären, an der Uneinigkeit der Parteien. Unter der nationalsozialistischen Regierung wurde der 1. Mai 1933 zum gesetzlichen Feiertag. 1946 erklärte der Alliierte Kontrollrat den Feiertag für gültig. Er wurde wieder gesetzlicher Feiertag in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bezeichnung Kampftag der Arbeiterbewegung passte in den Zeitgeist des 19. Jahrhunderts. Heute ist sie viel zu martialisch, um von allen Kreisen unserer Gesellschaft respektiert zu werden.
Es geht nicht um kämpfen, wenn auch nie vergessen werden darf, dass einst viele Menschen in Straßenschlachten getötet oder als Verschwörer verurteilt und hingerichtet wurden, als es in den Streiks und Unruhen um den Achtstundentag ging. Es geht nicht um Konfrontation, wenn auch nicht vergessen werden darf, dass viele Menschen bei leeren Streikkassen ausgesperrt waren und hungerten, als es um die Durchsetzung der 40-Stundenwoche ging.
Es geht um den Respekt gegenüber der Arbeitsleistung und um die Würdigung der Arbeitnehmer, die einerseits Arbeit brauchen, andererseits mit ihrer Arbeitsleistung den Kit in unserer Gesellschaft liefern.
In Deutschland gilt inzwischen seit dem 1. Januar 2015 ein flächendeckender allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn für Arbeitnehmer und für die meisten Praktikanten. Die erste vereinbarte Höhe betrug 8,50 € brutto je Zeitstunde, wenn es auch bis 2017 in einer Übergangszeit noch etliche Ausnahmen gab.
Erste Bewertungen der Auswirkungen des Mindestlohngesetzes ein Jahr nach dessen Einführung belegen, dass der Mindestlohn die in ihn gesetzten Erwartungen weitgehend erfüllte. Dagegen sind die insbesondere von der Arbeitgeberseite prognostizierten Folgen in der angekündigten Breite wie Stellenabbau, deutlicher Preisanstieg in Dienstleistungsbereichen und die Gefährdung ganzer Branchen am Markt aufgrund des Mindestlohns für die Experten nicht zu erkennen gewesen.
Der Einsatz vieler für den Mindestlohn hat sich für viele gelohnt!
Doch die Diskussion darum darf nicht enden. Einerseits kennen andere Staaten höhere Mindestlöhne als Deutschland, andererseits bergen einmal verabschiedete Gesetze die Gefahr in sich, dass sie nur schwer an neue Bedingungen anzupassen sind und so den Bedürfnissen einer sozialen Marktwirtschaft hinterherhinken.
Tatsächlich hat sich seit 2015 der Mindestlohn in Deutschland weiterentwickelt.
Mit Wirkung ab dem .. | Mindestlohn | Steigerung | ||
---|---|---|---|---|
1. Januar 2015 | 8,50 € | |||
1. Januar 2017 | 8,84 € | 4,00 % | ||
1. Januar 2019 | 9,19 € | 3,96 % | ||
1. Januar 2020 | 9,35 € | 1,74 % | ||
1. Januar 2021 | 9,50 € | 1,60 % | ||
1. Juli 2021 | 9,60 € | 1,05 % | ||
1. Januar 2022 | 9,82 € | 2,29 % | ||
1. Juli 2022 | 10,45 € | 6,42 % | ||
1. Oktober 2022 | 12,00 € | 14,83% | ||
1. Januar 2024 (voraussichtlich) | ||||
Insgesamt ist der Mindestlohn ausgehend vom Dezember 2016 (8,50 €) bis zum 1. Oktober 2022 um
41,18 %
angehoben worden.
Die Erhöhung des Mindestlohns ausgehend vom Dezember 2021 (9,60 €) zum 1. Oktober 2022 betrug innerhalb von nur 10 Monaten insgesamt
25 %.
Sie ist durch die massiv gestiegenen Ernergiepreise und die hohe Inflation begründet. Kosten für Strom und Wärme, für Mobilität (Sprit), für Lebensmittel, für Produkte der notwendigen Versorgung und für Mieten belasteten ab etwa Februar 2022 die Einkommen speziell von Geringverdienern erheblich.
Die nächste Anhebung des Mindestlohns wird für den 1. Januar 2024 erwartet.
Gedanken zum Tag der Arbeit
Abbildung: DGB-Kundgebung am 1. Mai 2009 auf dem Lübecker Markt
Foto: Autor: MrsMyer, Wikipedia, CC
Dieser Beitrag stammt aus den Jahren 2010 bis 2014. Zwar ist er inhaltlich weitgehend überholt, doch als Zeitdokument erhaltenswert. Er behandelt die Diskussion um den Mindestlohn in jener Zeit.
Das Foto zeigt eine Streikfahne bei der DGB-Kundgebung am 1. Mai 2009 auf dem Lübecker Markt.
Die Fahne weist auf die Forderung eines Mindestlohnes von 7,50 Euro hin. Sie macht damit deutlich, dass viele Arbeitnehmer in Deutschland mit weit weniger als 7,50 Euro Stundenlohn zufrieden sein müssen.
Das ist ein völlig unverständlicher Zustand! Es bedeutet, dass diese Menschen vor Abzug aller Abgaben einen durchschnittlichen Monatslohn von weniger als 1.300 Euro brutto besitzen. Nach Abzug aller Steuern, Sozialversicherungs- und Krankenkassenbeiträge, nach Zahlung aller Fixkosten, die für ein urbanes Leben anstehen, wie Mieten, Energiekosten, Telekommunikationskosten und Transportkosten, bleibt nicht mehr viel zum Leben. Diese Menschen können noch solange sparen, sie werden sich die meisten Angebote, die in Prospekten und in der Fernsehwerbung beworben werden und an deren Wertschöpfung sie durch ihre eigene Arbeitsleistung beteiligt sind, nicht leisten können.
Selbstverständlich können Löhne nicht einfach angehoben werden. Hohe Löhne verteuern Produkte, erschweren den Wettbewerb in heiß umkämpften Märkten, schmälern Gewinne. All das ist bekannt.
Dennoch muss Arbeit so entlohnt werden, dass Arbeiter damit einen Lebensstandard erreichen, der auch unseren gesellschaftlichen Standards entspricht: Armut muss und darf nicht sein, vor allem nicht bei denen, die mit Arbeit ihr Auskommen bestreiten.
Arbeitgeber haben zwei Pflichten: Sie müssen einerseits für volle Auftragsbücher sorgen und sie müssen sich andererseits in der Verantwortung für ihre Arbeitnehmer sehen. Zu dieser Verantwortung gehört es, den Arbeiterfamilien über die Entlohnung Voraussetzungen zu schaffen, die nicht nur akzeptiertes, sondern respektiertes Miteinander ermöglichen.
Niedrige Löhne wirken sich an vielen Stellen aus: Sie senken die Kaufkraft und vermindern damit die Umsätze, also auch die Gewinne derer, die sie eigentlich durch Niedriglöhne steigern wollen.
Wir meinen: Ein Mindestlohn, der sich an gesellschaftlichen Erfordernissen orientiert, um Mindestlebensqualität zu erreichen, ist sinnvoll. Für alle Beteiligten. Ansonsten zahlen alle dafür.
Gut verdienende Arbeitnehmer zahlen hohe Beiträge für Sozial- und Krankenkassen und hohe Steuern. Das ist nötig, um unser soziales Netz weitgehend funktionsfähig zu halten. Doch je mehr Menschen da rein plumpsen, desto stärker müssen die übrigen stützen, damit es nicht reißt.
Gering verdienende zahlen mit dem Preis der Armut, die mit zunehmendem Alter unausweichlich steigen wird und im Renten- oder Pflegefall beschämenden Höhepunkten entgegensteuert.
Und wir sind uns sicher: Auch die Wirtschaft, die vordergründig von geringen Löhnen zu profitieren scheint, zahlt letztendlich dafür. Wer soll die Produkte kaufen und die Dienstleistungen in Anspruch nehmen? Ihr Markt schrumpft und der Wettbewerb wird immer härter zu rasant steigenden Kosten in einem ständig schrumpfenden Markt auszutragen sein. Viele Unternehmen werden auf Dauer nicht mithalten können. Menschen werden arbeitslos. Der Kreis schließt sich.
Hoffen wir mal, dass das Nachdenken1 über Löhne und Arbeit als Säulen unserer Gesellschaft nicht dazu führt, dass deren Fundamente brechen. Sie bröckeln bereits.
1 Ergänzung 1: Inzwischen ging das Nachdenken weiter. Nur in wenigen Branchen konnten bisher Mindestlöhne vereinbart werden. Diskutiert wird heute (im Zusammenhang mit den Bundestagswahlen 2013 und den nachfolgenden Koalitionsverhandlungen) über einen flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro. Inwieweit ein solcher Mindestlohn gesetzlich verankert werden müsste, sollte oder könnte, und in welcher Höhe er festzulegen sei, ggf. nach wie vor getrennt für alte und neue Bundesländer, ist offen.
Die Arbeitgeber zeigen sich mehr und mehr diskussionsbereit. In der Breite wird wohl erkannt, dass wir in unseren gesättigten Märkten keine Konkurrenz für Billiglohnländer in Asien sein können. Eine marktgerechte Inlandsnachfrage hängt unmittelbar von der Kaufkraft im Markt ab. Und die wird durch grassierende Billiglöhne überproportional zur Leistung geschwächt. Mehr Arbeit, weniger Geld kann nur dort funktionieren, wo die Lohnempfänger nicht gleichzeitig den Markt repräsentieren - wie zzt. noch in großen Teilen Asiens. Doch auch das wird sich ändern. Der Prozess hat längst begonnen. Auch dort steigen die Löhne. Aus gutem Grund: um Wachstum zu erzeugen.
Wachstum ist ein verzahnter Prozess. Es funktioniert nicht allein deshalb, weil Lohnkosten gesenkt werden, sondern weil der Preis auf dem Markt bezahlbar ist. Dazu gehört es natürlich, dass Kosten minimalisiert werden, um den Preis niedrig zu halten, aber auch, dass die Kaufkraft erhalten bleibt oder angemessen mitwächst. In Asien wächst sie. Und bei uns?
Ergänzung 2: Mit Wirkung vom 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein Mindestlohngesetz.