Schriften Martin Luthers

Von der Ordnung des Gottesdienstes, 1523

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Luthers Schriften

Biblia

Martin Luther:

Von der Ordnung des Gottesdienstes in der Gemeinde

 

1523

Text aus :
Dr. Johann Konrad Jrmischer: Dr. Martin Luther's katechetische deutsche Schriften, 2. Band, Erlangen, 1833

Nach der Ausgabe:

Von ordenung | gottisdienſt yn | der gemeyne. | Doctor Martin | Lutther. | Wittemberg. | M. D. rriij.

 

 

 

Doctor Martin Luther

 

 

 

 

 

Von der Ordnung des Got­tes­dienſtes in der
Gemeinde.

1523 .

 

 

 

1. Der Anlass der Abhandlung

 

Der Gottisdienſt, der itzt al­lent­hal­ben ge­het, hat ein chriſtliche, feine Ankunft →*1), gleichwie auch das Predigampt. Aber gleichwie das Predigampt verderbt iſt durch die geiſtlichen Tyrannen, al­ſo iſt auch der Gottisdienſt verderbt durch die Heuchler.

Wie wir nu das Predigampt nicht abethun, ſon­dern wieder in ſein rechten Stand begehren zu brengen, ſo iſt auch nicht unſer Meinung, den Gottisdienſt aufzuheben, ſon­dern wieder in rechten Schwang zu bringen.

 

 

2. Der Missbrauch des Gottesdienstes

 

Drei große Mißbräuch ſind in den Gottisdienſt gefallen. Der erſt, daß man Gottis Wort geſchwiegen hat, und alleine geleſen und geſungen in den Kirchen; das iſt der ärgſte Mißbrauch.

Der ander, da Gottis Wort geſchwiegen ge­we­ſen iſt, ſind neben einkommen →*2)ſo viel unchriſtlicher Fabeln und Lugen, beide in Legenden, Geſange und Predigen, daß greulich iſt zu ſe­hen.

Der dritte, daß man ſolchen Gottisdienſt, als ein Werk than hat, damit Gottis Gnade und Selikeit zurwerben →*3). Da iſt der Glaub untergangen, und hat Jdermann zu Kirchen geben Stifften 1), Pfaff, Munch und Nonnen wer­den wollen.

 

 

3. Über den Sinn des Gottesdienstes

 

Nu, die­ſe Mißbräuch abzuthun, iſt aufs Erſt zu wi­ſſen, daß die chriſtlich Gemeine nimmer ſoll zuſammen kommen, es wer­de denn da­ſelbs Gottis Wort gepredigt und gebet', es ſei auch aufs Kurziſt; wie →Pſ. 1o2, (23): Wenn die Konige und das Volk zuſammen kompt, Gott zu dienen, ſollen ſie Gottis Namen und Lob verkundigen. Und Paulus →1. Cor. 14, (31.) ſpricht: Daß in der Gemeine ſoll geweiſſagt, gelehrt und ermahnet wer­den. Da­r­umb, wo nicht Gotts Wort pre­digt wird, iſts beſ­ſer, daß man wi­der ſinge, noch leſe, noch zuſammen komme.

 

 

4. Über den Gottesdienst am frühen Morgen

 

Alſo iſts aber zugangen unter den Chriſten, zur Zeit der Apoſtel, und ſollt auch noch ſo zugehen, daß man täglich des Morgens eine Stunde, fruhe umb vier oder funfe, zuſammen käme, und da­ſelbs leſen ließe, es ſeien Schuler oder Prie­ſter, oder wer es ſei, gleich wie man itzt noch die Lection in der Metten lieſet. Das ſollen thun einer oder zween, oder einer umb den andern, oder ein Chor umb den andern; wie das am Beſten gefället.

 

 

5. Über die Schriftauslegung oder Predigt

 

Darnach ſoll der Prediger, oder wel­chem es befohlen wird, erfur treten, und die­ſelb 2) Lection ein Stuck auslegen, daß 3) die Andern alle verſtehen, lernen und ermahnet wer­den. Das erſt Werk heißt Paulus →1. Cor. 14, (26.) mit Zungen reden; das ander, auslegen oder weiſſagen, und mit dem Sinn oder Verſtand reden. Und wo dieß nicht geſchicht, ſo iſt die Gemeine der Lection nichts gebeſ­ſert; wie bisher in Kloſtern und Stiften ge­ſche­hen, da ſie nur die Wände haben angeblehet →*4).

 

 

6. Über die Schriftlesung

 

Die Lection ſoll aber ſein aus dem Alten Teſtament, nämlich daß man ein Buch fur ſich nehme, und ein Kapitel oder zwei, oder ein halbes leſe, bis es aus ſei; dar­nach ein anders furnehmen, und ſo fortan, bis die ganze Biblia ausgeleſen wer­de; und wo man ſie nicht verſtehe, daß man furuber fahre, und Gott ehre; al­ſo, daß durch tägliche Ubunge der Schrift die Chriſten in der Schrift verſtändig, läuftig und kundig wer­den. Denn daher wurden vorzeiten gar feine Chriſten, Jungfrauen und Märterer, und ſollten wohl auch noch wer­den.

 

 

7. Über Ablauf und Dauer des Gottesdienstes

 

Wenn nu die Lection und Auslegung ein halb Stund oder länger gewähret hat, ſoll man drauf ingemein Gott danken, loben und bitten umb Frucht des Worts etc.

Dazu ſoll man brauchen der Pſalmen und etlicher guten Reſponſoria →*5), Antiphon →*6); kurz, al­ſo, daß es 4) Alles in einer Stund ausgerichtet wer­de, oder wie lange ſie wollen. Denn man muß die Seelen nicht uberſchutten, daß ſie nicht mude und uberdrußig wer­den; wie bisher in Kloſtern und Stiften ſie ſich mit Eſelsärbeit beladen haben.

 

 

8. Über den Vesper- oder Abendgottesdienst

 

Deſſelben gleichen an dem Abend umb ſechs oder funfe wieder al­ſo zuſammen. Und hie ſollt aber aus dem Alten Teſtament ein Buch nach dem andern furgenommen wer­den, nämlich die Propheten, gleichwie am Morgen Mo­ſes und die Hiſtorien. Aber weil nu das Neue Teſtament auch ein Buch iſt, laß ich das Alte Teſtament dem Morgen, und das Neue dem Abend; oder wiederumb und gleich al­ſo leſen, auslegen, loben, ſingen und beten, wie am Morgen, auch ein Stund lang.

Denn es iſt alles zu thun umb Gottis Wort, daß das ſelb im Schwang gehe, und die Seelen immer aufrichtund erquicke, daß ſie nicht laß wer­den.

 

 

9. Über die freie Wahl zusätzlicher Gottesdienste am Nachmittag

 

Will man nu ſolch Verſammlung des Tags noch einmal hal­ten nach Eſſens, das ſtehe in freier Willkore →*7).

 

 

10. Über die Gottesdienste unter der Woche

 

Auch ob ſolchs tägliches Gottisdienſts vielleicht nicht die ganze Verſammlunge gewarten kunnte →*8), ſollen doch die Prie­ſter und Schuler, und zuvor diejenigen, ſo man verhofft gute Prediger und Seelſorger aus zu wer­den, ſolchs thun. Und daß man ſie ermahne, ſolchs frei, nicht aus Zwang oder Unluſt, nicht umb Lohn, zeitlich nech ewig, ſon­dern alleine Gott zu Ehren, dem Nähiſten zu Nutz zu thun.

 

 

11. Über den Sonntagsgottesdienst

 

Des Sonntags aber ſoll ſolch Verſammlung fur die ganzen Gemeine ge­ſche­hen, uber das tägliche Verſammlen des kleinern Haufen, und da­ſelbs, wie bisher gewohnet, Meß und Veſper ſingen; al­ſo, daß man zu beider Zeit predige der ganzen Gemeine, des Morgens das gewohnlich Evangelium, des Abends die Epiſtel; oder ſtehe bei dem Prediger, ob er auch ein Buch fur ſich nehme, oder zwei, wie ihm dunkt das nutziſt ſein.

 

 

12. Das Abendmahl solle nach Bedarf gereicht wer­den

 

Will nu Jemand alsdann das Sakrament entpfahen, dem laß mans geben, wie man das alles wohl kann unternander, nach Gelegenheit der Zeit und Perſon, ſchicken.

 

 

13. Die Messen unter der Woche sollen von Lesung und Predigt bestimmt sein

 

Die täglichen Meſſen ſollen abſein allerdinge, denn es am Wort, und nicht an der Meſſen liegt →*9): doch ob Etlich auſſer dem Sonntag begehrten das Sakrament, ſo halt man Meſſe, wie das die Andacht und Zeit gibt, denn hie kann man kein Ge­ſetz noch Ziel ſetzen.

 

 

14. Über Gesang und Kirchenlieder

 

Das Geſänge in den Sonntagsmeſſen und Veſper laß man bleiben →*10), denn ſie ſind faſt gut und aus der Schrift gezogen, doch mag mans wenigern 5) oder mehren. Aber das Geſänge und Pſalmen täglich des Morgens und Abends zu ſtellen, ſoll des Pfarrs und Predigers Ampt ſein, daß ſie auf ein iglichen Morgen ein Pſalmen, ein fein Reſponſorium →*5) oder Antiphon →*6)mit einer Collecten ordenen. Des Abends auch al­ſo, nach der Lection und Auslegung offentlich zu leſen und zu ſingen. Aber die Antiphon und Reſponſoria und Collecten, Legenden von den Heiligen und vom Kreuz laß man noch ein Zeit ſtille liegen, bis ſie gefegt wer­den, denn es iſt greulich viel Unflaths drinnen.

 

 

15. Über die Heiligenfeste und Marienfeste im Kirchenjahr

 

Aller Heiligen Feſt ſollten abſein →*11), oder wo ein gute chriſtliche Legende wäre, auf den Sonntag, nach dem Evangelio, zum Exempel mit eingefuhrt wer­den.

Doch das Feſt Purificationis →*12), Annunciationis Mariae →*13), ließ ich bleiben; Aſſumtionis →*14) und Nativitatis →*15) muß man noch ein Zeitlang bleiben la­ſſen, wiewohl der Geſang drinnen nicht lauter iſt. Johannis Baptiſtä Feſt →*16)iſt auch rein. Der Apoſtel Legend iſt keine rein, ohne St. Pauli →*17), drumb mag man ſie auf die Sonntage ziehen, oder ſo es gefällt, ſon­der­lich feiren.

 

 

16. Luther sieht die Reform der Gottesdienste nicht als abgeschlossen an

 

Anders mehr wird ſich mit der Zeit ſelb geben, wenn es angehet. Aber die Summa ſei die, daß es ja Alles geſchehe, daß das Wort im Schwang gehe, und nicht wi­der­umb ein Loren →*18) und Tonen →*19)draus wer­de →*20), wiebisher ge­we­ſen iſt. Es iſt alles beſ­ſer nachge­la­ſſen, denn das Wort, und iſt nichts beſ­ſer getrieben, denn das Wort; denn daß daſſelb ſollt im Schwang unter den Chriſten gehen, zeigt die ganze Schrift an, und Chriſtus auch ſelb ſagt, →Luc. 1o, (39. 42.): Eins iſt von nothen, nämlich, daß Maria zu Chri­ſti Fußen ſitze, und hore ſein Wort täglich, das iſt das beſte Theil, das zurwählen iſt, und nimmer weggenommen wird. Es iſt ein ewig Wort, das Ander muß Alles vergehen, wie viel es auch der Martha zu ſchaffen gibt. Dazu helf uns Gott, Amen.

 

 

❦❧

 

Anmerkungen in der Überarbeitung von 1833:

1) Kirchen und Stifften gegeben.

2) der­ſel­ben.

3) daß es.

4) „es“ fehlt.

5) mindern.

 

Anmerkungen und Erläuterungen

 

*1) hat ein chriſtliche, feine Ankunft

»hat einen christlichen und guten Ursprung«

 

*2) ſind neben einkommen

»sind stattdessen hineingekommen«

 

*3) damit Gottis Gnade und Selikeit zurwerben

»um damit Got­tes Gnade und die Seligkeit zu er­wer­ben«

 

*4) da ſie nur die Wände haben angeblehet

»wo sie nur die Wände angeblökt haben«

 

*5) Reſponſorium / Reſponſoria

Responsorium: Wechselgesang in der Liturgie des Got­tes­diens­tes oder der Messe (für Vorsänger und Chor oder Chor und Gemeinde).

 

*6) Antiphon

Antiphon: Bestandteil der Gottesdienstliturgie. Ein Vor­vers, Kehrvers oder Refrain, der Verse eines Psalms oder eines Canticums (Bibelverse, die nicht aus dem Psalter stammen) einrahmt. Er wird vor und nach den Versen gesungen, gegebenenfalls auch nach mehreren Versen wiederholt.

 

*7) Willkore / das ſtehe in freier Willkore

»Willkür« / »das stehe im eigenen Ermessen [in frei­er Entscheidung]«

 

*8) Auch ob ſolchs tägliches Gottisdienſts vielleicht nicht die ganze Verſammlunge gewarten kunnte

»Auch dann, wenn wegen eines solchen täg­li­chen Got­tes­diens­tes vielleicht nicht die ganze Gemeinde erwartet wer­den könne«

 

*9) Die täglichen Meſſen ſollen abſein allerdinge, denn es am Wort, und nicht an der Meſſen liegt

»Die täglichen Messen sollen befreit sein von allen möglichen Dingen, denn es liegt am Wort, nicht an der Messe [meint: Im Vodergrund steht das Wort Lesung und Verkündigung nicht die Messe.]«

Die Ausnahme beschreibt Luther im folgenden Satz: Eine Gottesdienst kann dann wochentags den Charakter einer Messe erhalten, wenn jemand unter der Woche das Sakrament (das Abendmahl) begehrt (da hier von Luther die besonderen Umstände des Wunsches nicht allgemein fassbar sind).

 

*10) laß man bleiben

»sollen erhalten bleiben«

Der Ausdruck hat nicht die Be­deu­tung von »un­ter­las­sen, sein lassen, verzichten«

 

*11) Aller Heiligen Feſt ſollten abſein

»Die Feste aller Heiligen sollten unterlassen wer­den«

 

*12) Purificationis

Purificatio Mariae: Mariä Reinigung

Gemeint ist das Fest Purificatio Mariae, (Mariä) Licht­mess, →Darstellung des Herrn, am 2. Februar

 

*13) Annunciationis Mariaen

Gemeint ist das Fest Mariä Verkündigung (In An­nun­tia­tio­ne Be­atæ Mariæ Virginis), →Verkündigung des Herrn, am 25. März

 

*14) Aſſumtionis

Gemeint ist Fest Mariä Himmelfahrt am 15. August (Assumptio Mariae; Assumptio Beatae Mariae Virginis). Luther sah die Notwendig, noch ein Weilchen an diesem Fest festzuhalten. Heute ist dieses Fest nicht mehr in den evangelischen Kirchenordnungen enthalten.

 

*15) Navitatis

Gemeint ist das Fest Mariä Geburt (Navitatis Mariae) am 8. September. Luther sah die Notwendig, noch ein Weilchen an diesem Fest festzuhalten. Heute ist dieses Fest nicht mehr in den evangelischen Kirchenordnungen enthalten.

 

*16) Johannis Baptiſtä Feſt

Gemeint ist der →Tag der Geburt Johannes des Täufers am 24. Juni.

 

*17) Der Apoſtel Legend iſt keine rein, ohne St. Pauli

Luther lehnt die Geschichten, die die Aposteltage begründen, ab. Die Ausnahme bildet die Geschichte des Apostel Paulus. Seine Festtage (→25. Januar, Tag der Berufung, und →29. Juni, Petrus und Paulus) solle erhalten bleiben. Doch da es sich bei den Aposteln um wichtige Persönlichkeiten der frühen Christen handelt, lenkt Luther ein: Man könne die Würdigung am Rande des zur Woche gehörigen Sonntagsgottesdienstes als Beispiele gelebten Glaubens begehen oder eben dort am jeweiligen Aposteltag hal­ten, wo unweigerlich Bedarf besteht.

 

*18) Loren

wohl eine Substantivvariante zu »lörlen«: plärren (»wie die Nonnen den Psalter lesen, oder wie die Chor­schü­ler jre ho­ras lör­ten«, Deut­sches Wör­ter­buch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm).

 

*19) Tonen

»Tönen« (in verächtlichem Sinn vom ge­dan­ken­lo­sen Schwat­zen)

 

*20) und nicht wi­der­umb ein Loren und Tonen draus wer­de

Der Satz ist als verächtliche An­mer­kung an­zu­se­hen: »und nicht wieder ein Ge­plär­re und Ge­schwätz da­r­aus wer­de« (das mit dem Wort, ver­kün­det und ge­pre­digt, nichts zu tun hat, son­dern in Luthers Oh­ren sinn­frei­es Ri­tu­al­ge­ba­ren sei).

 

 

 

 

Erläuterungen zur Darstellung des Textes

Anpassung an unser Seitenlayout

Der Text stammt aus dem Sammelband von Dr. Johann Konrad Jrmischer: Dr. Martin Luther's katechetische deutsche Schriften, 2. Band, Erlangen, 1833.

Der Titel ist diesem Werk entnommen, aber bereits eine Anpassung des Originals:

Von ordenung
gottisdienſt yn
der gemeyne.

Doctor Martin
Lutther.

Wittemberg.
M. D. rriij.

Die Schreibweisen im wiedergegebenen Text entsprechen somit der Ausgabe von 1833, nicht der Ausgabe von 1523. Gesetzt wurde der Text auch 1833 noch in Frakturschrift, bestimmte lateinische Begriffe erscheinen wie im Original in Antiquaschrift.

Die Originaldrucke von 1523 lagen uns nicht vor. Wir haben daher die Darstellung (Seitenaufbau und Schrifttypen) unseren Texten der Biblia von 1545 angepasst, allerdings alle Schreibweisen der Ausgabe von Dr. Irmischer übernommen.

Die Anmerkungen, die Dr. Irmischer in seiner Ausgabe vorgenommen hatte, sind hier ebenfalls wiedergegeben.

 

Anmerkungen und Abschnittsüberschriften

Ergänzt haben wir eigene Anmerkungen dort, wo es uns nötig schien, dem heutigen Leser Informationen mitzugeben, die das Verständnis erleichtern.

Zusätzlich haben wir den Text, der im Originalsatz ganz sicher durch geeignete Auszeichnungen strukturiert war (z. B. Beginn eines Abschnitts), durch Ab­schnitts­über­schriften aufgelockert, die zugleich den Schwerpunkt des Abschnitts herausstellen sollen. Sinn und Zweck ist es, dem Leser den Einstieg in die Abhandlung zu erleichtern, vor allen Dingen dann, wenn er nur bestimmte Themen ergründen und nachschlagen möchte.

Dort, wo Martin Luther Bibelstellen zitiert, hatte bereits die Ausgabe von 1833 in Klammern Versangaben hinzugefügt. Wir haben da­r­ü­ber hinaus Luthers Stellenangabe mit einem Link in unsere Biblia 1545 versehen, was das schnelle Zugreifen auf den genannten Querverweis ermöglicht.

 

Die Bedeutung des Textes für unsere Kalender

Luthers Abhandlung »Von der Ordnung des Gottesdienstes in den Gemeinden« von 1923 stellt wohl das früheste Gerüst einer Kirchenordnung der Reformationszeit dar.

Luther erklärt hier, dass er viele Heiligenfeste und die meisten Marienfeste in einem evan­ge­lischen Kirchenjahr, das sich am Wort, also an der Schrift, ausrichten möge, nicht sieht.

Neben den Sonntagen, die nun die Textlesung aus der Bibel und die Auslegung biblischer Perikopen (Predigt) in den Vordergrund rücken, bleiben nur wenige Gedenktage übrig.

Legenden, die sich um Heilige ranken, können für ihn nicht Gegenstand eines Gottes­diens­tes sein, der darin mündet, Heilige anzubeten, als gottgleich zu ehren, und sie beispielsweise als Nothelfer anzurufen. Im Evangelischen Kirchenkalender tauchen daher die zahlreichen Heiligenfeste der katholischen Kirche nicht mehr auf.

Erst später hat sich dann doch der →Gedenktag der Heiligen (1.11.) wieder etabliert. Dies im Einklang mit der Confessio Augustana (Ausgburgischen Konfession), Artikel 21 (Vom Dienst der Heiligen): »Man soll der Heiligen gedenken, um dadurch seinen eigenen Glauben zu stärken. Es ist jedoch gegen die Schrift, sie neben Jesus Christus als Vermittler und Versöhner anzurufen, weil dadurch seine Versöhnungstat durch den Kreuzestod infrage gestellt wer­de (→1Tim 2,5, →Rom 8,34, →1Joh 2,1). «

Auch die Legenden, die sich um das Leben und Sterben der Apostel ranken, und in keiner biblischen Quelle belegt sind, hält Luther in diesem Text neben andren Dingen für »un­christ­liche Fabeln und Lügen«. Die große Ausnahme bildet der Apostel Paulus, dessen Leben – und vor allem: dessen Glauben! – biblisch breit dargestellt ist, so in der Apostelgeschichte. Aber auch seine vielen Briefe (soweit sie ihm zugeordnet wurden), belegen sein eifriges missionarisches Werk und seine Motivation, die allein aus Glauben entspringt.

Von den Marienfesten haben schließlich nur Mariä Lichtmess (→Darstellung des Herrn, 2. Februar) und Mariä Verkündigung (→Ankündigung des Herrn, 25. März) überlebt, allerdings unter neuen Gesichtspunkten: Im Vordergrund steht nicht die Marienverehrung, die die evangelische Kirche nicht kennt, sondern die heilsgeschichtliche Bedeutung der Person Jesu.

 

Die Weiterentwicklung bis heute

Bis ins 20. Jahrhundert hinein kam das Kirchenjahr in den evangelischen Kirchen mit sehr wenigen Gedenktagen aus, wenn es auch regional unterschiedlich gehandhabt wurde (hier ließ Luther den Gemeinden weitgehend freie Hand). Erst die Reform von 1978/1979 brachte wieder die Apostelfeste und weitere Gedenktage mit eigenen →Proprien zur Geltung, wenn auch viele Sonderregeln immer wieder darauf verweisen, dass sie den Sonn­tags­pro­prien meist unterlegen sind.

Eine starke Änderung, einerseits ökumenisch und andererseits gesellschaftspolitisch begründet, gab es mit der Reform 2018/2019: Mit der dortigen Einführung des →Martinstags (11.11.) und des →Nikolaustags (6.12.) entfernt sich das Kirchenordnung zunehmend von Luthers reformatorischen Ansätzen.

Ab dem Kirchenjahr 2018/2019 sind zusätzlich hinzugekommen: →Der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar), der →Tag der Maria Magdalena (22. Juli) und der →Tag der Enthauptung Johannes des Täufers (29. August).

 

Eine kritische Betrachtung der heutigen Ordnung

Bemerkenswert bleibt: Noch nie in der Geschichte der Reformation und der evan­ge­lischen Kirchen gab es so viele Gedenktage wie in der neuen Ordnung, die ab 2018/2019 gilt. Von Luthers Ansatz, den Gottesdienst von allem zu befreien, was nicht den biblischen Quellen entspringt, umgesetzt in biblischer Textlesung und Auslegung der Schrift, entfernen wir uns von Reform zu Reform in immer größeren Schritten.

Wir erkennen selbstverständlich an, dass es dafür sicher gute Gründe gab, ausgiebig dis­ku­tiert und beleuchtet, begleitet von Praktikern und Wissenschaftlern. Und womöglich entspricht im weiteren Sinne ein Gedenken an Bischof Martin von Tours (Martinstag) oder Bischof Nikolaus von Myra (Nikolaustag) auch der Confessio Augustana, doch es bleibt bemerkenswert, dass Luther die Legenden, die zu diesen Gedenktagen geführt hatten, mehr als infrage stellt. Können sie wirklich gute Beispiele gelebten Glaubens sein? Aber ja: Ökumenisch durch­ge­führ­te Martinsumzüge und Nikolausfeiern stellten evangelische Prediger und Pfarrer stets vor große Herausforderungen.

Aber wer­den diese Herausforderungen hinreichend gemeistert, in dem diese Heiligenfeste in das evangelische Kirchenjahr adaptiert wer­den? Genügen den Pfarrern wirklich der Frei­brief (offizieller Gedenktag) und die Hand­lungs­an­wei­sung (Proprium mit Textordnung für Lesung und Predigt), um die Hürden zu überwinden, die sich aus der Heiligenverehrung (nicht­bib­lischer Personen) und der »unchristlichen« Legenbildung ergeben? - Wir wagen, dies in Frage zu stellen, denn beides sind Schwerpunkte des katholischen Gedenkens.

Es ist stets gut, zu hinterfragen: Was ist eigentlich »Evangelisch«? Texte, wie Luthers »Von der Ordnung des Gottesdienstes in der Gemeinde« können noch heute bei der Klärung dieser Frage durchaus behilflich sein, wenn auch nicht verbindlich.

 

 

Sabrina

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