Im Kalender wird nach dem 28. Februar ein zusätzlicher Tag, der 29. Februar eingeschoben.
Das Jahr 1952 ist 366 Tage lang.
Schalttage werden in den Kalender eingefügt, um die Abweichungen, die im Jahreslauf zwischen dem Sonnenstand und dem Kalenderdatum auftreten, auszugleichen. Dabei wird in Abständen dem normalen Jahr mit seinen 365 Tagen ein zusätzlicher Tag hinzugefügt. Diese Jahre haben 366 Tage und heißen Schaltjahre.
Durch die Schalttage verschiebt sich der Beginn der Jahreszeiten, der vom Sonnenstand abhängt, nur zwischen den Schaltjahren und wird mit dem Schalttag im Schaltjahr wieder mit dem Kalender in Einklang gebracht.
Unser Kalender, der am 15. Oktober 1582 eingeführt wurde und seit dem unverändert gilt, ist nicht genau genug, um ein Sonnenjahr, das tropische Jahr 1), abzubilden. Unser Kalender läuft geringfügig schneller als die Erde um die Sonne.
Im gregorianischen Kalender besitzt innerhalb eines Schaltjahr-Zykluses (400 Jahre) das Jahr eine durchschnittliche Länge von 365,2425 Tagen, das sind 365 Tage, 5 Stunden, 49 Minuten und 12 Sekunden.
Der Umlauf der Erde um die Sonne dauert länger als ein normales Kalenderjahr mit 365 Tagen. Die Dauer schwankt und verändert sich geringfügig, doch als Durchschnittswert des Erdumlaufs für Berechnungen kann der Wert 365,242375 Tage angenommen werden. *2) Das sind 365 Tage, 5 Stunden, 49 Minuten und 1,200 Sekunden. Eine ziemlich schräge Zahl!
Für Kalender, die nur ganze Tage abbilden können, entsteht daraus ein Problem: Kalenderjahre mit 365 Tagen sind zu kurz, um dem Erdumlauf zu folgen. Sie hinken dem tropischen Jahr nach. Kalenderjahre mit 366 Tagen sind aber viel zu lang, sie eilen voraus.
Die Lösung: Um die jährlich fehlenden gut 5 Stunden und 49 Minuten eines Kalenderjahres mit 365 Tagen zur Umlaufzeit der Erde um die Sonne auszugleichen, wird in Abständen ein zusätzlicher Tag in den Kalender eingefügt. Dieser Tag heißt Schalttag. Das Jahr hat dann 366 Tage und heißt Schaltjahr.
Doch trotz der Schaltjahrregeln läuft unser Kalender zu schnell, wenn auch nur minimal (im Jahresdurchschnitt ganzer Zyklen knapp 11 Sekunden). Für unsere Lebensspanne und auch für das Jahrtausend, in dem wir leben, ist dieser Fehler vernachlässigbar. Aber die Abweichung zum tropischen Jahr könnte sich derart aufsummieren, dass irgendwann in ferner Zukunft (voraussichtlich nicht vor dem 7. Jahrtausend 3)) ein Schalttag ausfallen muss, um zu verhindern, dass der Kalender dem Sonnenstand weiter vorausläuft.
Gäbe es die Schalttage nicht, würden sich im Kalender die Jahreszeiten über die Jahrhunderte massiv verschieben.
Auch der julianische Kalender, der bis zum 4. Oktober 1582 gültig war, kannte Schalttage. Allerdings wurden sie so eingerichtet, dass ein julianisches Jahr gemittelt 365,25 Tage lang war. Weitere Korrekturen gab es nicht. Zwar erscheint die Abweichung auch hier gering, doch sie summierte sich bis zum Jahr 1582 derart auf, dass der astronomische Frühlingsbeginn im Jahr 1582 bereits am 11. März war, der kalendarische aber am 21. März angenommen wurde.
Der julianische Kalender eilte dem Sonnenjahr voraus und schob sich immer weiter nach vorn. Der astronomische Frühlingsbeginn trat immer früher ein als erwartet. Die Abweichung betrug im Jahr 1582 bereits zehn Tage. Diese zehn Tage wurden im Oktober 1582 durch die Kalenderreform gestrichen: Auf den 4. Oktober folgte der 15. Oktober 1582. Von nun an war der gregorianische Kalender, unser heutiger Kalender gültig.
Wäre der julianische Kalender weiterhin gültig geblieben, betrüge die Abweichung heute nicht mehr zehn Tage, sondern 13 Tage: Der astronomische Frühlingsbeginn 2020 würde auf den kalendarischen 7. März fallen, nicht auf den 20. März.
Das Problem des julianischen Kalenders war seine sture Regelmäßigkeit: Alle vier Jahre wurde ein Schalttag eingefügt (und zwar durch die Verdoppelung des 24. Februars). Daraus ergibt sich im Schaltjahr-Zyklus von 4 Jahren die Rechnung (365+365+365+366)/4 = 365,25 Tage im Mittel.
Im gregorianischen Kalender wird die größere Genauigkeit gegenüber dem julianischen Kalender durch Sonderregeln erreicht.
Anmerkungen:
1) Die Zeit, die unsere Erde bei ihrer Reise um die Sonne benötigt (360°), heißt tropisches Jahr.
2) In vielen Publikationen wird der Wert »365,24219052 Tage« als Konstante für die durchschnittliche tropische Jahreslänge angegeben. Dieser Wert ist eine sogenannte instantane Jahreslänge der modernen 360°-Definition des Tropischen Jahres, ermittelt für den 1. Januar 2000. D. h. aus der Geschwindigkeit der Erde am 1. Januar 2000 wurde eben diese Jahreslänge berechnet. Die instantane Jahreslänge ist jedoch nicht die wahre Umlaufzeit der Erde um die Sonne. Wären im Jahr 2000 (oder aus anderen Jahren) andere Tage für die Berechnung gewählt worden, hätten sich andere Werte ergeben. Das Problem: Der Wert »365,24219052 Tage« weicht so stark von genaueren Berechnungen ab, dass sich daraus falsche Schlüsse für die Beurteilung der Genauigkeit von Kalendersystemen ergeben.
Das Ziel der Kalenderreform war es, den astronomischen Frühlingsbeginn im Durchschnitt auf einen festgelegten Tag im Kalender zu fixieren (21. März). Für Kalenderberechnungen ist daher die Zeit maßgeblich, die die Erde benötigt um sich auf der Umlaufbahn von Frühlingspunkt zu Frühlingspunkt zu bewegen. Wir stützen uns auf eine Methode, in der das Tropische Jahr entsprechend berechnet wird und haben daraus den angegebenen Mittelwert übernommen. Zu bedenken ist immer noch, dass konstante Größen zwangsläufig über lange Kalenderzeiträume fehlerbehaftet sind. An dieser Stelle genügt jedoch ein ausreichend genauer Vergleichswert, um die Differenzen des Erdumlaufs zum Kalender aufzuzeigen.
Siehe dazu auch Wikipedia, Tropisches Jahr.
3) Berechnungen, die mit der instantanen Jahreslänge 365,24219052 arbeiten, erwarten den Ausfall des Schalttags zwischen den Jahren 4324 und 4813. Diese Annahme ist sehr wahrscheinlich falsch (siehe Anmerkung 2). Wir folgen der Frühlingspunktmethode. Sie zeigt für den neojulianischen Kalender erst im frühen 8. Jahrtausend so große Abweichungen des Kalenders, dass eine Schalttagkorrektur wahrscheinlich nötig würde.
Wichtig für unseren Kalender: Wir berücksichtigen mögliche Schalttagkorrekturen nicht. Wir gehen von heute gültigen Regeln und Zuständen aus. Je weiter Daten in unserem Kalender zurückliegen oder in die Zukunft reichen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit für Abweichungen und Fehler, die sich aus gegebenen Ungenauigkeiten ableiten.
Den 29. Februar gibt es als zusätzlichen Tag nur in bestimmten Jahren. Um herauszufinden welche das sind, ist die dreistufige Schaltregel anzuwenden:
Für alle, die nicht rechnen wollen, hier in der Übersicht alle Schalttage vom Jahr 1900 bis zum Jahr 2100.
In unseren Gesetzen gibt es Vorschriften, die an das Lebensalter gebunden sind. So stellt sich die Frage: An welchem Tag, wann werden Menschen 18 Jahre alt, wenn sie an einem 29. Februar geboren sind?
Denn dieses Jahr, in dem sie 18 Jahre alt werden, ist garantiert kein Schaltjahr. Den 29. Februar gibt es in diesem Jahr nicht.
Nun, auch das ist gesetzlich geregelt!
Nach §187 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wird der Fristbeginn beschrieben:
»(2) Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitgerechnet. Das Gleiche gilt von dem Tage der Geburt bei der Berechnung des Lebensalters.«
Nach §188 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wird das Fristende beschrieben:
»(2) Eine Frist [...] endigt [...] im Falle des § 187 Abs. 2 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher dem Tage vorhergeht, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht.«
Feststellung 1 (Fristbeginn):
Mit dem Tag der Geburt beginnt die Frist, unabhängig von der Uhrzeit, zu der die Geburt erfolgt ist.
Das neue Lebensjahr beginnt somit am 29. Februar, doch nur in Schaltjahren! Denn maßgeblich ist nicht nur der Fristbeginn, sondern auch das Fristende.
Feststellung 2 (Fristende):
Die Frist, in diesem Fall das Lebensjahr, endet mit dem Tag, der dem 29. Februar vorangeht, also am 28. Februar.
Insbesondere die zweite Feststellung ist hier bedeutend: Das Lebensjahr endet für Menschen, die am 29. Februar geboren sind, immer am 28. Februar.
Die Frist für das neue Lebensjahr beginnt folglich mit dem Anfang des darauf folgenden Tages: in Schaltjahren am 29. Februar, sonst am 1. März.
Rechtlich wird daher in Jahren, die kein Schaltjahr sind, der 1. März als Geburtstag gewertet.
Wer am 29. Februar geboren ist, wird an einem 1. März 18 Jahre alt werden.
Warum das Gesetz dies allerdings nicht einfach und direkt beschreibt, bleibt unklar. Vorstellbar wäre im §187 eine Erweiterung des Absatzes 2 etwa in der Art: Für Personen, die am 29. Februar geboren wurden, beginnt das neue Lebensjahr in Jahren, die kein Schaltjahr sind, mit Beginn des 1. März. - Ende.
Aber wann feiert man Geburtstag? Wann gratuliert man jemandem, der am 29. Februar geboren ist, in Jahren, die keinen 29. Februar kennen?
Der einfachste Weg ist es, sich an die gesetzliche Festlegung zu halten. Gratuliert wird dann am 1. März. Das ist keine »nachträgliche« Gratulation, denn der 1. März entspricht gesetzlich dem 29. Februar als Geburtstag.
Wer hingegen bereits am 28. Februar gratuliert – oft mit der Begründung: Ist doch ein Februar-Kind! –, ist zu früh dran, denn tatsächlich ist das aktuelle Lebensjahr an diesem Tag noch nicht vollendet.
Allerdings bleibt es fern von gesetzlichen Regelungen selbstverständlich den Geburtstagskindern überlassen, festzulegen, wann sie feiern möchten und wann sie die Gratulationen erwarten. Das gilt nicht nur für Menschen, die am 29. Februar geboren wurden.
Berühmtestes Beispiel ist wohl das englische Königshaus. Queen Elizabeth II. wurde am 21. April 1926 geboren. Ihren Geburtstag feierte sie am 21. April jedoch nur im sehr kleinen Kreis. Die eigentliche Geburtstagsfeier fand stets am zweiten Sonntag im Juni statt. Eine Tradition, die einst King George II. im Jahr 1748 begründete.
Der julianische DIES BISEXTVS, ist unser heutiger 24. Februar und Schalttag. Er gleicht alle vier Jahre Abweichungen zwischen Sonnenjahr und Kalenderjahr aus.
Ab dem Jahr 2800 weichen die neojulianischen Schaltjahre von unserem Kalender ab. Doch auch bis dahin gibt es das Schaltjahr und den 29. Februar.