im Bundesland Berlin der Bundesrepublik Deutschland
Internationaler Tag der Vereinten Nationen (UN) für die Rechte der Frauen und den Weltfrieden
Der internationaler Frauentag in den Jahren 2029 bis 2036
Verweise führen zu den Kalenderblättern des jeweiligen Datums:
Der Internationale Frauentag ist in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2029 gesetzlicher Feiertag im
Im Land Berlin ist der Frauentag (8. März) mit Wirkung vom 7. Februar 2019 als gesetzlicher Feiertag festgelegt.
Abbildung: Die Digitalisierung und die damit einhergehende Vernetzung wird die Rechte der Frauen weltweit stärken.
Grafik: © Geschütztes Bildmaterial | lizenziert und adaptiert für www.stilkunst.de
Der Internationale Tag der Vereinten Nationen (UN) für die Rechte der Frauen und den Weltfrieden ist seit 1977 ein Aktionstag der UN (United Nations).
Der Tag wurde allerdings bereits vor der Gründung der UN als internationaler Frauentag, Weltfrauentag, Frauenkampftag oder Frauentag begangen, erstmals am 19. März 1911.
Der Frauentag erfuhr in der Geschichte wechselhafte Bedeutung. Seine Grundlage besitzt der Frauentag in der Frauenbewegung am Beginn des 20. Jahrhunderts, die für Gleichberechtigung und Wahlrecht der Frauen eintrat.
In den Wirren der Weimarer Republik gab es vorübergehend zwei Frauentage: einen der Kommunistischen Partei Deutschland (KPD) am 8. März und einen der Sozialdemokraten (USPD und SPD) ohne festem Datum.
Im Dritten Reich wurde der Frauentag verboten. Die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) erklärte stattdessen den »Gedenk- und Ehrentag der deutschen Mütter« zum nationalen Feiertag (jeweils am 3. Sonntag im Mai zu feiern).
Nach dem 2. Weltkrieg konnte sich der Frauentag in Westdeutschland und in der Bundesrepublik Deutschland nicht als Feiertag durchsetzen.
Im kommunistisch geprägten Ostdeutschland fand der Frauentag Aufmerksamkeit. Er wurde in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) als Ehren- und Gedenktag, nicht als Feiertag begangen. Gleichzeitig gab es in der DDR den Muttertag nicht, wohl aber in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen forderte 1977 jedes Mitgliedsland auf, einen Tag des Jahres als »Internationalen Tag für die Rechte der Frauen und den Weltfrieden« vorzuschlagen. In den meisten Ländern wird dieser Tag am 8. März begangen.
In Deutschland erlangte der Frauentag trotz der Aufwertung durch die UN in den Kalender der Internationalen Tage bzw. Welttage nicht die in vielen Kreisen gewünschte Bedeutung.
Nach der Wiedereinigung Deutschlands lebte die Diskussion um den Frauentag neu auf: Die neuen Bundesländer brachten einen Gedenktag mit, den die Feiertagsgesetze der alten Bundesländer nicht kannten. Im Ergebnis entfiel der Frauentag auch in den Kalendern der neuen Bundesländer und verblieb als Internationaler Frauentag der UN.
Im Februar 2019 erklärte das Land Berlin den Frauentag zum gesetzlichen Feiertag. Er ist jährlich am 8. März zu begehen.