H ier im Süden liest man »Die Süddeutsche«. Okay, mach ich. Da fällt mir doch gleich das »Süddeutsche Zeitung Magazin« heraus. Ein Grund mehr, es gleich mal aufzuschlagen. Und prompt springt mir ein sehr interessanter Artikel von Dr. Dr. Rainer Erlinger ins Auge: »Die Gewissensfrage« Und die stellt sich diesmal so: »Auf YouTube sind lustige Filme von Kleinkindern derzeit der Renner. Aber dürfen Eltern Videos ihrer Kleinen einfach so ins Internet stellen?«
Gute Frage. Ich denke: nein! Aber mal lesen, was Dr. Dr. Erlinger dazu sagt. – Puh! Ich bin erleichtert. Er kommt zum selben Schluss und konstatiert sogar: »Streng genommen sind diese Videos eigentlich ein Fall fürs Jugendamt.«
Aha! Keine Gewissenfrage also, sondern schon fast oder gänzlich eine Rechtsfrage! Hier werden die Interessen der Kinder und die Kinder selbst missbraucht. Es geht um die Belustigung von Menschen, die daran Spaß haben, solche Filmchen zu sehen. Auch wenn dafür kein Geld fließen sollte: Es ist das Geschäft mit den Klicks, das diese verblendeten Eltern reizt, die Filme zu produzieren und zu veröffentlichen. Oder was sonst?
H atten wir das Thema nicht schon mal hier im Blog? Missbrauch von Kindern? Videos im Internet? Kommt Ihnen das nicht auch bekannt vor? — Okay, da ging es um den klaren Straftatbestand der Kinderpornografie.
Sieht man einmal von den konkreten Inhalten der Filme ab, dann sind die Parallelen groß zwischen diesen witzig gemeinten Belustigungsfilmen und den kinderpornografischen Werken: Kinder, die sich nicht dagegen wehren können, werden einer bestimmtem Zielgruppe über das Internet zur Schau gestellt. Das Publikum zeigt Verlangen, und deshalb werden mehr und mehr solcher Filme produziert. Die Interessen der Kinder bleiben völlig außen vor.
Wir meinen: Es darf keine Selbstverständlichkeit sein, dass Kinder durch Zurschaustellung im Internet missbraucht werden. Gerade Eltern sollten daran ein großes Interesse zum Wohl ihrer Kinder haben. Es geht darum, ihre Kinder vor Missbrauch zu schützen. Wir alle können dazu beitragen, in dem wir solche Videos nicht anklicken. Jeder Klick steigert die Nachfrage und regt Nachahmer an.
Wer sich solche Filme ansieht, missachtet die Persönlichkeitsrechte der Kinder und macht sich in gleicher Weise schuldig wie die Produzenten der Filme. Es mag sein, dass dies noch kein Vergehen vor dem Gesetz bedeutet, wohl aber an der Seele der betroffenen Kinder.
Den Artikel »Die Gewissensfrage« aus dem Süddeutsche Zeitung Magazin, Heft 13/2011, finden sie im Internet hier: SZ-Magazin, 13/2011.
Herzliche Grüße,
Sabrina