Tag der Arbeit

Montag, 1. Mai 1989

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Der Tag im Jahreskalender

1.5.1989 | Tag der Arbeit | Maifeiertag
Montag
 

Tag der Arbeit

Maifeiertag

 
Gesetzlicher Feiertag

→Gesetzlicher Feiertag

in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland

 

Kalenderblätter
Kalender

Der Tag der Arbeit in den Jahren 1989 bis 1996
Verweise führen zu den Kalenderblättern des jeweiligen Datums:

 

Festes Datum
Tag der Arbeit am 1. Mai
 
  • Der Tag der Arbeit
    ist immer der 1. Mai eines Jahres.

 

Feiertag

Gesetzlicher Feiertag

Berlin (BE) Baden-Württemberg (BW) Bayern (BY) Bremen (HB) Hessen (HE) Hamburg (HH) Niedersachsen (NI) Nordrhein-Westfalen (NW) Rheinland-Pfalz (RP) Schleswig-Holstein (SH) Saarland (SL)                                        
Deutschland (DE)
Der Tag der Arbeit ist im Jahr 1989 →gesetzlicher Feiertag in allen 11 Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland (DE).
 
Hintergründig

Hintergründig

Arbeit ist Menschenrecht | Plakat am Rande einer Kundgebung zum 1. Mai | Foto: Autor: User mummelgrummel, Wikimedia Commons, Lizenz CC BY-SA

Abbildung: Arbeit ist Menschenrecht
Plakat am Rande einer Kundgebung zum 1. Mai
Foto: Autor: User mummelgrummel, Wikimedia Commons, Lizenz CC-BY-SA

1. Mai

Tag der Arbeit

Die Geschichte der Arbeiterbewegung ist zu lang, um sie hier zu schildern. Wesentlich ist: Alles begann 1886, als die amerikanische Arbeiterbewegung zum Generalstreik am 1. Mai aufrief, um den Acht­stun­den­tag durch­zu­set­zen. 1889 er­klär­te der Grün­dungs­kon­gress der Zwei­ten In­ter­na­ti­o­na­len den 1. Mai zum Kampf­tag der Ar­bei­ter­be­we­gung.

In Deutschland scheiterten 1919 erste Versuche, den 1. Mai zum ge­setz­li­chen Fei­er­tag zu er­klä­ren, an der Un­ei­nig­keit der Par­tei­en. Un­ter der na­ti­o­nal­so­zi­a­lis­ti­schen Re­gie­rung wur­de der 1. Mai 1933 zum ge­setz­li­chen Fei­er­tag. 1946 er­klär­te der Al­li­ier­te Kon­troll­rat den Fei­er­tag für gül­tig. Er wur­de wie­der ge­setz­li­cher Fei­er­tag in der Bun­des­re­pu­b­lik Deut­schland.

Kampftag

Die Bezeichnung Kampftag der Arbeiterbewegung pass­te in den Zeit­geist des 19. Jahr­hun­derts. Heu­te ist sie viel zu mar­ti­a­lisch, um von al­len Krei­sen un­se­rer Ge­sell­schaft re­s­pek­tiert zu wer­den.

Es geht nicht um kämpfen, wenn auch nie ver­ges­sen wer­den darf, dass einst vie­le Men­schen in Stra­ßen­schlach­ten ge­tö­tet oder als Ver­schwö­rer ver­ur­teilt und hin­ge­rich­tet wur­den, als es in den Streiks und Un­ru­hen um den Acht­stun­den­tag ging. Es geht nicht um Kon­fron­ta­ti­on, wenn auch nicht ver­ges­sen wer­den darf, dass vie­le Men­schen bei lee­ren Streik­kas­sen aus­ge­sperrt wa­ren und hun­ger­ten, als es um die Durch­set­zung der 40-Stun­den­wo­che ging.

Es geht um den Respekt gegenüber der Ar­beits­leis­tung und um die Wür­di­gung der Ar­beit­neh­mer, die ei­ner­seits Ar­beit brau­chen, an­de­rer­seits mit ih­rer Ar­beits­leis­tung den Kit in un­se­rer Ge­sell­schaft lie­fern.

 

Hintergründig

Hintergründig

Mindestlohn in Deutschland

Mindestlohn seit 2015

In Deutschland gilt inzwischen seit dem 1. Januar 2015 ein flä­chen­de­cken­der all­ge­mei­ner ge­setz­li­cher Min­dest­lohn für Ar­beit­neh­mer und für die meis­ten Prak­ti­kan­ten. Die ers­te ver­ein­bar­te Höhe be­trug 8,50 € brutto je Zeit­stun­de, wenn es auch bis 2017 in ei­ner Über­gangs­zeit noch et­li­che Aus­nah­men gab.

Erste Bewertungen der Auswirkungen des Mindestlohngesetzes ein Jahr nach des­sen Ein­füh­rung be­le­gen, dass der Min­dest­lohn die in ihn ge­setz­ten Er­war­tun­gen weit­ge­hend er­füll­te. Da­ge­gen sind die ins­be­son­de­re von der Ar­beit­ge­ber­sei­te prog­nos­ti­zier­ten Fol­gen in der an­ge­kün­dig­ten Brei­te wie Stel­len­ab­bau, deut­li­cher Preis­an­stieg in Dienst­leis­tungs­be­rei­chen und die Ge­fähr­dung gan­zer Bran­chen am Markt auf­grund des Min­dest­lohns für die Ex­per­ten nicht zu er­ken­nen ge­we­sen.

Der Einsatz vieler für den Mindestlohn hat sich für viele gelohnt!

Doch die Diskussion darum darf nicht enden. Einerseits ken­nen an­de­re Staa­ten hö­he­re Min­dest­löh­ne als Deutsch­land, an­de­rer­seits ber­gen ein­mal ver­ab­schie­de­te Ge­set­ze die Ge­fahr in sich, dass sie nur schwer an neue Be­din­gun­gen an­zu­pas­sen sind und so den Be­dürf­nis­sen ei­ner so­zi­a­len Markt­wirt­schaft hin­ter­her­hin­ken.

Tatsächlich hat sich seit 2015 der Mindestlohn in Deutschland wei­ter­ent­wickelt.

 

Die Entwicklung des Mindestlohns in Deutschland

  Mit Wirkung ab dem .. Mindestlohn Steigerung  
  1. Januar 2015 8,50 €    
  1. Januar 2017 8,84 € 4,00 %  
  1. Januar 2019 9,19 € 3,96 %  
  1. Januar 2020 9,35 € 1,74 %  
  1. Januar 2021 9,50 € 1,60 %  
  1. Juli 2021 9,60 € 1,05 %  
  1. Januar 2022 9,82 € 2,29 %  
  1. Juli 2022 10,45 € 6,42 %  
  1. Oktober 2022 12,00 € 14,83%  
  1. Januar 2024 (voraussichtlich)      
 

 

Insgesamt ist der Mindestlohn ausgehend vom Dezember 2016 (8,50 €) bis zum 1. Oktober 2022 um

41,18 %

angehoben wor­den.

Die Erhöhung des Mindestlohns ausgehend vom Dezember 2021 (9,60 €) zum 1. Ok­to­ber 2022 betrug in­ner­halb von nur 10 Monaten ins­ge­samt

25 %.

Sie ist durch die massiv gestiegenen Ernergiepreise und die hohe In­fla­ti­on be­grün­det. Kos­ten für Strom und Wärme, für Mobilität (Sprit), für Le­bens­mit­tel, für Produkte der notwendigen Versorgung und für Mie­ten be­las­te­ten ab et­wa Fe­bru­ar 2022 die Ein­kom­men spe­zi­ell von Ge­ring­ver­die­nern er­heb­lich.

Die nächste Anhebung des Mindestlohns wird für den 1. Januar 2024 erwartet.

 

Gedankenpause

Gedankenpause

Arbeit und Lohn

Gedanken zum Tag der Arbeit

Für Mindestlohn | DGB-Kundgebung am 1. Mai 2009 auf dem Lübecker Markt | Foto: Autor: MrsMyer, Wikipedia | Lizenz CC

Abbildung: DGB-Kundgebung am 1. Mai 2009 auf dem Lübecker Markt
Foto: Autor: MrsMyer, Wikipedia, CC

 

Hinweis

Dieser Beitrag stammt aus den Jahren 2010 bis 2014. Zwar ist er inhaltlich weit­ge­hend über­holt, doch als Zeit­do­ku­ment er­hal­tens­wert. Er be­han­delt die Dis­kus­si­on um den Min­dest­lohn in jener Zeit.

Das Foto zeigt eine Streikfahne bei der DGB-Kundgebung am 1. Mai 2009 auf dem Lübecker Markt.

Die Fahne weist auf die Forderung eines Mindestlohnes von 7,50 Euro hin. Sie macht damit deutlich, dass viele Arbeitnehmer in Deutschland mit weit weniger als 7,50 Euro Stundenlohn zufrie­den sein müssen.

Das ist ein völlig unverständlicher Zustand! Es bedeutet, dass diese Menschen vor Abzug aller Abgaben einen durchschnittlichen Monatslohn von weniger als 1.300 Euro brutto besitzen. Nach Abzug aller Steuern, Sozialversicherungs- und Krankenkassenbeiträge, nach Zahlung aller Fixkosten, die für ein urbanes Leben anstehen, wie Mieten, Energiekosten, Telekommunikationskosten und Transportkosten, bleibt nicht mehr viel zum Leben. Diese Menschen können noch solange sparen, sie wer­den sich die meisten Angebote, die in Prospekten und in der Fernsehwerbung beworben wer­den und an deren Wertschöpfung sie durch ihre eigene Arbeitsleistung beteiligt sind, nicht leisten können.

Selbstverständlich können Löhne nicht einfach angehoben wer­den. Hohe Löhne verteuern Produkte, erschweren den Wettbewerb in heiß um­kämpf­ten Märk­ten, schmälern Gewinne. All das ist bekannt.

Dennoch muss Arbeit so entlohnt wer­den, dass Arbeiter damit einen Lebensstandard erreichen, der auch unseren gesellschaftlichen Standards entspricht: Armut muss und darf nicht sein, vor allem nicht bei denen, die mit Arbeit ihr Auskommen bestreiten.

Arbeitgeber haben zwei Pflichten: Sie müssen einerseits für volle Auf­trags­bü­cher sor­gen und sie müs­sen sich an­de­rer­seits in der Ver­ant­wor­tung für ihre Ar­beit­neh­mer se­hen. Zu die­ser Ver­ant­wor­tung ge­hört es, den Ar­bei­ter­fa­mi­li­en über die Ent­loh­nung Vor­aus­set­zun­gen zu schaf­fen, die nicht nur ak­zep­tier­tes, son­dern re­s­pek­tier­tes Mit­ein­an­der er­mög­lichen.

Die Auswirkungen

Niedrige Löhne wirken sich an vielen Stellen aus: Sie senken die Kaufkraft und vermindern damit die Umsätze, also auch die Gewinne derer, die sie eigentlich durch Niedriglöhne steigern wollen.

  • Sie senken die Einnahmen der Sozialkassen und der Krankenkassen.
  • Sie bereiten Altersarmut vor durch zu wenige Rentenpunkte.
  • Sie belasten die Sozialkassen, weil viele Menschen trotz Arbeit mit dem Lohn dafür nicht über die Runden kommen und Beihilfen in Anspruch nehmen müssen.
  • Sie gefährden Gesundheit, weil es oft die einzigen Punkte sind, an denen Haushalte mit geringem Einkommen sparen können: qualitativ hochwertige Lebensmittel und häusliche Hygiene.
  • Sie verhindern Bildung, weil kostenintensive Bildungsangebote neben Schule und Arbeitsplatz in der Freizeit nicht wahrgenommen wer­den können, weder von ihnen selbst, doch schlimmer noch: auch nicht von ihren Kindern.
  • Sie sorgen für Vereinsamung, bevorzugt im Alter, weil Freundschaften und Beziehungen auf einem sozialen Status beruhen, den viele Niedriglohnempfänger nicht erreichen können, und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben oft mit Kosten verbunden ist.
  • Sie grenzen frühzeitig aus, weil Kinder von einkommensschwachen Haushalten nicht einmal mehr schulische Bildungsreisen mitmachen können, die von El­tern zu bezuschussen sind, und weil Gruppenzwänge auf dem Schulhof nun einmal ungeschriebene Gesetze sind, was Besitz und Marken angeht.

Wir mei­nen: Ein Mindestlohn, der sich an gesellschaftlichen Er­for­der­nis­sen ori­en­tiert, um Min­dest­le­bens­qua­li­tät zu er­rei­chen, ist sinn­voll. Für alle Be­tei­lig­ten. An­sons­ten zah­len al­le da­für.

Gut verdienende Arbeitnehmer zahlen hohe Beiträge für Sozial- und Kran­ken­kas­sen und ho­he Steu­ern. Das ist nö­tig, um un­ser so­zi­a­les Netz weit­ge­hend funk­ti­ons­fä­hig zu hal­ten. Doch je mehr Men­schen da rein plump­sen, des­to stär­ker müs­sen die übri­gen stüt­zen, da­mit es nicht reißt.

Gering verdienende zahlen mit dem Preis der Ar­mut, die mit zu­neh­men­dem Al­ter un­aus­weich­lich stei­gen wird und im Ren­ten- oder Pfle­ge­fall be­schä­men­den Hö­he­punk­ten ent­ge­gen­steu­ert.

Und wir sind uns sicher: Auch die Wirtschaft, die vor­der­grün­dig von ge­rin­gen Löh­nen zu pro­fi­tie­ren scheint, zahlt letzt­end­lich da­für. Wer soll die Pro­duk­te kau­fen und die Dienst­leis­tun­gen in An­spruch neh­men? Ihr Markt schrumpft und der Wett­be­werb wird im­mer här­ter zu ra­sant stei­gen­den Kos­ten in ei­nem stän­dig schrump­fen­den Markt aus­zu­tra­gen sein. Viele Un­ter­neh­men wer­den auf Dau­er nicht mit­hal­ten kön­nen. Men­schen wer­den ar­beits­los. Der Kreis schließt sich.

Hoffen wir mal, dass das Nachdenken1 über Löh­ne und Ar­beit als Säu­len un­se­rer Ge­sell­schaft nicht da­zu führt, dass de­ren Fun­da­men­te bre­chen. Sie brö­ckeln be­reits.

1 Ergänzung 1: Inzwischen ging das Nachdenken weiter. Nur in wenigen Branchen konnten bisher Mindestlöhne vereinbart wer­den. Diskutiert wird heute (im Zusammenhang mit den Bundestagswahlen 2013 und den nachfolgenden Koalitionsverhandlungen) über einen flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro. Inwieweit ein solcher Mindestlohn gesetzlich verankert wer­den müsste, sollte oder könnte, und in welcher Höhe er festzulegen sei, ggf. nach wie vor getrennt für alte und neue Bundesländer, ist offen.

Die Arbeitgeber zeigen sich mehr und mehr diskussionsbereit. In der Breite wird wohl erkannt, dass wir in unseren gesättigten Märkten keine Konkurrenz für Billiglohnländer in Asien sein können. Eine marktgerechte Inlandsnachfrage hängt unmittelbar von der Kaufkraft im Markt ab. Und die wird durch grassierende Billiglöhne überproportional zur Leistung geschwächt. Mehr Arbeit, weniger Geld kann nur dort funktionieren, wo die Lohnempfänger nicht gleichzeitig den Markt repräsentieren - wie zzt. noch in großen Teilen Asiens. Doch auch das wird sich ändern. Der Prozess hat längst begonnen. Auch dort steigen die Löhne. Aus gutem Grund: um Wachstum zu erzeugen.

Wachstum ist ein verzahnter Prozess. Es funktioniert nicht allein deshalb, weil Lohnkosten gesenkt wer­den, sondern weil der Preis auf dem Markt bezahlbar ist. Dazu gehört es natürlich, dass Kosten minimalisiert wer­den, um den Preis niedrig zu hal­ten, aber auch, dass die Kaufkraft erhalten bleibt oder angemessen mitwächst. In Asien wächst sie. Und bei uns?

Ergänzung 2: Mit Wirkung vom 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein Min­dest­lohn­ge­setz.

 

Sabrina

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