Der 1. Weihnachtstag ist im Jahr 1949 gesetzlicher Feiertag in allen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland (DE).
Die Feiertagsgesetze der Länder erklären den 1. Weihnachtstag zu einem stillen Tag, an dem besondere Beschränkungen gelten. Die Beschränkungen können in den einzelnen Ländern unterschiedlich festgelegt sein.
So sind am 1. Weihnachtstag in Hessen ganztägig alle öffentlichen Veranstaltungen verboten, »wenn sie nicht der Würdigung der Feiertage, der seelischen Erhebung oder einem überwiegenden Interesse der Kunst, Wissenschaft, Volksbildung oder Politik dienen«. (Hessisches Feiertagsgesetz, §7.9). Dazu zählen insbesondere Tanzveranstaltungen.
Tierkreiszeichen: Steinbock
Element: Erde
Kalendertyp: Standard (gregorianisch)
Kalenderjahr: 1949
Kirchenjahr: 1949/1950
Epoche: 20. Jahrhundert
Kalenderwoche: 51 / 1949
Quartal: Q4 / 1949
Tage bis Quartalsende: 6
Schaltjahr: nein
Tag im Jahr: 359 von 365
Verbleibende Tage: 6
Astronomisch: Winter
Meteorologisch: Winter
Lokalzeit: Normalzeit (MEZ)
Sonntag, 25. Dezember 1949
Sonntag, 12. Dezember 1949
DIES DOMINICUS
ⅩⅩⅤ. DECEMBER
AD ⅯⅮⅭⅭⅭⅭⅩⅬⅨ
ANTE DIEM VIII. KALENDAS IANVARIAS
ⅯⅯⅮⅭⅭⅫ A.V.C.
(das Jahr 2712 nach der Gründung Roms)
יום ראשון ה' טבת ה'תש"י
Jom Rischon, 5. Tewet AM 5710
Sonntag, 25. Dezember 1949
Weihnachten ist der deutsche Name für das Fest der Geburt Christi. Der 1. und der 2. Weihnachtstag sind gesetzliche Feiertage in Deutschland.
25. Dezember 1949
Der Artikel zeigt Spruch, Psalm, Liedauswahl und Bibeltexte für Lesungen und Predigten nach der Kirchenordnung.
Die Raunächte sind eine Zeit der Geister und Seelen zwischen Weihnachten und Heilige Drei Könige. Vielfältiges Brauchtum rankt sich um diese Tage und Nächte.
Im Kalenderstreit wurde der Jahresanfang unterschiedlich festgelegt. Die Tage »zwischen den Jahren« sind ein Überbleibsel jener Zeit.
Sonn- und Feiertage sind mit roten Ziffern markiert.
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